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Wer bezahlt das künftige Arzneiinformationssystem?

Gesundheitspolitik Autor: Ruth Bahners

Der Zugang zum Zusatznutzen ist sinnvoll – doch wer zahlt? Der Zugang zum Zusatznutzen ist sinnvoll – doch wer zahlt? © t.paisit – stock.adobe.com
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Das Bundesgesundheitsministerium wird im Juli 2020 ein elektronisches Arzneimittelinformationssystem einführen. Es soll die Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Nutzenbewertung neuer Medikamente zeitnah in die Praxen transportieren.

Weder ein neues Steuerungsin­s­trument noch ein Bürokratiemonster sei das Arzneiinformationssystem, versicherte Dr. Ralf Halfmann, Referatsleiter im Bundesgesundheitsministerium (BMG). Das „AIS“ solle lediglich die Beschlüsse des G-BA zum Zusatznutzen neuer Arzneimittel in der Software der Vertragsärzte abbilden, jeweils zusammengefasst mit maximal 2000 Zeichen. Die Informationen sollen monatlich aktualisiert werden.

Die Angaben würden verständlich, kurz und unverzerrt zur Verfügung stehen, ganz im Sinne der Forderungen der Ärzteschaft, so Dr. Halfmann. Der Gesetzgeber wolle damit die Ärzte bei der evidenzbasierten Therapieentscheidung im Einzelfall unterstützen. „Eine Verordnungssteuerung wollen wir nicht.“

Sorge um falsche Auslegung der G-BA-Beschlüsse

Das bedeute für den G-BA, künftig schon bei der Beschlussfassung zu berücksichtigen, dass seine Entscheidungen in Sachen Zusatznutzen prägnant in maschinenlesbarer Form zusammengefasst werden.

Das war auch der ausdrückliche Wunsch der pharmazeutischen Industrie. Dr. Markus Frick, Geschäftsführer des Verbandes forschender Arzneimittelhersteller und von Hause aus Onkologe, warnte davor, dass sonst durch eine nachträgliche Bearbeitung falsche Interpretationen der G-BA-Beschlüsse entstehen könnten. Wichtig ist ihm die Abgrenzung der Beurteilungen des G-BA zum Zusatznutzen von den Leitlinien der wissenschaftlichen Fachgesellschaften: „Die G-BA-Beschlüsse dienen der Preisfindung und nicht der Verordnungssteuerung.“ Er forderte die Fachgesellschaften auf, darüber nachzudenken, wie ihre Informationen ins System kommen könnten.

Die Kollegen würden sich heute schon umfassend fortbilden und im Einzelfall auf die Informationen der Fachgesellschaften zurückgreifen, betonte KV-Chef Dr. Frank Bergmann. Ein Arzt „werde immer nach dem klinischen Bild entscheiden müssen“, das AIS könne nur ein kleiner Baustein sein.

Mathias Mohrmann, Vorstand der AOK Rheinland/Hamburg, betonte, dass das AIS einer „hohen Transparenz“ des Arzneimittelmarkts dienen und dem Arzt die Recherche erleichtern soll.

„Kostensteigerungen sind zu erwarten“, heißt es im BMG

Allerdings hätten die Krankenkassen auch gerne den Wirtschaftlichkeits­aspekt durch Preisvergleiche berücksichtigt gesehen, räumte Mohrmann ein. Zu Regressen sah er keine „Implikation“. Der Mischpreis sei wirtschaftlich, daran ändere sich nichts.Und wer trägt die Kosten für den Einbau in die Praxissoftware? „Kostensteigerungen sind zu erwarten“, meinte Dr. Halfmann. Sie dürften aber nicht allzu hoch ausfallen; das Projekt sei mit einem Entwicklungsaufwand von ca. einer Million Euro ein eher kleines Projekt. Da der Nutzen des AIS den Patienten zugute kommt, sieht Dr. Bergmann die Kassen in der Finanzierungspflicht.

Quelle: Veranstaltung von KV Nordrhein und Verband forschender Arzneimittelhersteller

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