Digitalen Nachlass regeln Digitale Notfallregelung: So sichern Sie Ihr Online-Erbe
Zum digitalen Nachlass gehören Konten bei sozialen Netzwerken, E-Mail-Anbietern und Cloud- und Zahlungsdiensten sowie Gerätezugänge.
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Der digitale Nachlass kann Hinterbliebenen große Probleme bereiten. Wo liegen Zugangsdaten und Schlüssel? Was soll mit Konten, Geräten und Daten geschehen? Wer erhält im Falle eines Falles Zugriff? Der IT-Sicherheitsexperte Mike Kuketz hat einen praxistauglichen Leitfaden entwickelt.
Ob jemand stirbt oder aus gesundheitlichen Gründen handlungsunfähig ist – den digitalen Konten ist das egal, sie laufen einfach weiter. Verträge und Zahlungsdienste bleiben aktiv, E-Mail-Accounts empfangen weiter und Abbuchungen für Clouds und App-Abos werden weiter ausgeführt. Angehörige stehen dann meist ohne Passwörter, ohne Zwei-Faktor-Authentifizierung und oft auch ohne rechtliche Grundlage da. Der IT-Sicherheitsexperte Mike Kuketz warnt: „Ohne Vorbereitung führt das zu Stress, Kosten und dem Verlust wertvoller Erinnerungen.“
Aber was gehört eigentlich zum digitalen Nachlass? „Zum digitalen Nachlass zählen alle digitalen Spuren und Zugänge, die mit einer Person verbunden sind“, erklärt Kuketz. Dazu gehören Online-Konten bei E-Mail-Anbietern, Cloud-Diensten, sozialen Netzwerken, Zahlungsdiensten oder Online-Shops ebenso wie Gerätezugänge für Smartphone, Laptop oder NAS-Systeme. Auch Verschlüsselungsschlüssel, Back-ups, digitale Verträge, Abonnements, Domains und Messenger-Konten fallen darunter.
Das Drei-Säulen-System für die digitale Vorsorge
Ohne klare Regelung bleiben alle diese Konten bestehen und während die Zahlungen weiterlaufen, sind die wichtigen Daten dennoch gesperrt oder unerreichbar. Um dieses Problem zu lösen, bietet sich ein systematisches Vorgehen an, so Kuketz: „Digitale Vorsorge besteht im Kern aus drei Bausteinen, die zusammen ein funktionierendes System ergeben: ein Passwort-Manager als technische Basis, eine rechtliche Regelung über Vollmachten und ein klar geregelter Zugriff im Ernstfall.“
Kuketz sieht den Passwort-Manager als unverzichtbare Grundlage: „Die Basis für alles Weitere ist die Nutzung eines Passwort-Managers. Dort liegen alle Zugänge zentral, verschlüsselt und aktuell.“ Er ersetzt damit die frühere Zettelwirtschaft und schafft eine zentrale, verschlüsselte Übersicht über alle Konten, Geräte und Schlüssel. „Richtig gepflegt, entsteht so automatisch ein vollständiges Verzeichnis des digitalen Lebens – von E-Mail und Cloud bis hin zu Online-Banking, Verträgen oder Lizenzschlüsseln.“ Eine separate Account-Liste wird damit überflüssig, vorausgesetzt natürlich, der Tresor wird klar strukturiert und ist immer aktuell.
Handschriftliche Listen oder Tabellen seien einfach fehleranfällig und kaum aktuell zu halten. „Neue Konten entstehen ständig, Passwörter ändern sich, 2FA-Codes laufen ab“, erläutert Kuketz.
Aber auch der Zugang zum Passwort-Manager selbst muss geregelt sein, also das Master-Passwort und gegebenenfalls 2FA- oder Recovery-Codes. Diese Informationen müssen sicher, aber zugänglich hinterlegt werden, etwa in einem verschlossenen Umschlag, einem Schließfach oder einem digitalen Tresor.
Entscheidend ist die praktische Umsetzbarkeit: „Die Vertrauensperson muss wissen, wo der Passwort-Manager gespeichert ist – etwa als KeePass-Datei auf einem bestimmten Rechner oder NAS oder bei einem Anbieter wie Bitwarden oder Proton – und wie der Zugriff funktioniert.“ Kuketz verrät auch seine persönliche Lösung: „In der Praxis ist es oft am einfachsten, wenn Vertrauenspersonen gegenseitig Zugriff auf ihre Passwortmanager haben – so handhabe ich es selbst in meiner eigenen Familie.“
Doch damit jemand im Ernstfall tatsächlich handeln darf, braucht es außerdem eine Vorsorgevollmacht, die ausdrücklich auch digitale Angelegenheiten umfasst. Diese erlaubt dann einer vertrauten Person, Online-Konten zu verwalten, Daten zu sichern oder Verträge zu beenden, sowohl bei Krankheit als auch nach dem Tod. „Wichtig ist, dass diese Vollmacht über den Tod hinaus gilt und klar benennt, welche Aufgaben sie abdeckt“, unterstreicht Kuketz.
Das Problem mit den Vollmachten kann insbesondere bei Finanzdienstleistern zu einer ernsthaften Herausforderung werden: „Selbst wenn Passwörter oder Zugangsdaten vorhanden sind, darf ohne entsprechende Vollmacht rechtlich nicht gehandelt werden“, so Kuketz. Viele Banken bieten für die Vorsorge eigene Formulare an. Wer versäumt hat, sich im Vorfeld zu kümmern, muss dann ggf. auf den Erbschein warten.
Mehr dazu, wie sich die drei Bausteine der digitalen Vorsorge praktisch umsetzen lassen, findet sich im Blog von Mike Kuketz: bit.ly/Kuketz_digitalesErbe
Quelle: Medical-Tribune-Bericht