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EBM: Neue Gesprächsziffer verdrängt Psychosomatik

Autor: Anke Thomas, Foto: Thinkstock

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Dank der Gesprächsziffer nach EBM Nr. 03230 haben offenbar viele Ärzte vergessen, die EBM-Nrn. 35100 und 35110 anzuwenden. Das wirft Probleme auf.

Wer Gespräche nach der EBM-Nr. 03230 über das Budget hinaus abrechnet, bekommt diese gestrichen. Das gilt jedoch nicht für die damit verbundenen Prüfzeiten.

Dabei steht vielen Ärzten die Möglichkeit offen, auf die Psycho­somatik zurückzugreifen. Diese scheint sogar unter der verstärkten Konzentration auf die Nummer 03230 zu leiden, hat die AAC GmbH in Analysen festgestellt.

Denn aktuelle Daten zeigen: Die Zahl der abgerechneten Leistungen der Nrn. 35100 und 35110 sinkt, sagt AAC-Geschäftsführer Dr. Georg Lübben. Das ist aber mehrfach problematisch, denn die gestrichenen Gesprächsziffern belasten nicht nur das Quartalsprofil, auch der Umsatz der nicht abgerechneten Psychosomatik-Ziffern geht verloren.

In vielen KVen ist das Honorar für die Psychosomatik an die Leistungsmenge gekoppelt, sei es als freie Leistung, als leistungsfallabhängiges qualifikationsgebundenes Zusatzvolumen (QZV) oder wegen der besonderen Honorarsystematik.

Verluste fallen nicht 
ohne Weiteres auf

Um die Auswirkungen zu verdeutlichen, stellt Dr. Lübben im Folgenden das Beispiel einer Hausarztpraxis mit 1160 Fällen in Niedersachsen vor: 

  • Gesprächsziffer: Bei 1160 Fällen beträgt das Budget 1160 x 4,56 Euro = 5289,60 Euro.
  • Die Ziffer wurde jedoch 629-mal abgerechnet.
  • Das entspricht bei 9,12 Euro für die 03230 einem Wert von 5736,48 Euro.
  • Gestrichen werden dem Arzt demnach 446,88 Euro.
  • Die Prüfzeit beträgt 629 mal 10 Minuten = 6290 Minuten bzw. 104,8 Stunden. Davon entfallen 490 Minuten auf die gestrichene Nr. 03230.

 
Die Psychosomatik wurde in der Praxis folgendermaßen abgerechnet:

  • Nr. 35100: im Quartal I/14 45-mal, im Quartal III/13 69-mal
  • Nr. 35110: im Quartal I/14: 51-mal und im Quartal III/13 92-mal
  • QZV Psychosomatik in I/2014 wird in Niedersachsen leistungsfallbezogen mit 19,73 Euro bewertet.
  • Insgesamt hat der Arzt in 1/2014 für 1282 Euro weniger Psychosomatik abgerechnet. Dies ergibt sich aus (69-45) + (92-51) = 65, multipliziert mit 19,73 Euro = 1282,45 Euro.

Da die Psychosomatik und die QZV in anderen KVen jeweils unterschiedlich berechnet werden, dient das Beispiel aus Niedersachsen nur zur Orientierung.

Solche Verluste wie hier in der Psychosomatik fallen in der Regel nicht ohne Weiteres auf, obwohl auf das Jahr bezogen schnell einige tausend Euro zusammen kommen können, macht Dr. Lübben aufmerksam.

Und selbst wenn einem Arzt der Verlust auffällt: Erst im nächsten Jahr kann er wieder an der Erhöhung seines QZVs arbeiten, das ihm dann in I/2016 zur Verfügung steht. Deshalb sollten Ärzte die Psycho­somatik nicht vergessen.

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