
Überarbeitung der Laborreform Ein Drittel mehr Kosten und 30 % weniger Honorar

Die EBM-Laborreform trat zum 1. Januar dieses Jahres in Kraft. Sie beinhaltet einerseits Anpassungen beim Honorar, andererseits wird entsprechend einem Beschluss des Bewertungsausschusses von 2024 der Transport der Proben, die kostenfreie Bereitstellung des Entnahmematerials wie Probengefäße und Abstrichbestecke sowie die Technik zur elektronischen Auftragserteilung spezifisch vergütet. Was das praktisch bedeutet, zeigt die Auswertung der Abrechnungsdaten aus dem 1. Quartal 2025.
Gewinner und Verlierer der Honorarauszahlung im 1. Quartal:
- 22 von 64 Labore (34 %) erhalten nach der mehr Honorar (Maximalwert: +8,2 %)
- 42 von 64 Labore (66 %) erhalten weniger Honorar (Maximalwert: -16,3 %).
Interessenverband bemerkt erhebliche Verwerfungen
Die Bilanz des Interessenverbandes der akkreditierten medizinischen Labore in Deutschland (ALM) lautet: Zwei Drittel aller Labore gehören zu den „Reformverlierern“, im Einzelfall kann ein Honorarzuwachs verzeichnet werden, es kommt zu erheblichen Verwerfungen.
„Dem fachärztlichen Labor werden durch die Quotierung von Kostenpauschalen und andere Maßnahmen Teile der für die Laborversorgung bestimmten Finanzmittel entzogen, was sich auf die Versorgungssicherheit und Patientensicherheit auswirkt“, mahnt ALM-Vorsitzender Dr. Michael Müller. Die Labore hätten bei gleicher Arbeit und steigenden Kosten (plus 35 % von 2017 bis 2024 im Laborbereich) deutlich weniger Honorar zur Verfügung. Mit etwa 30 Mio. Euro pro Jahr weniger müssen die Laboratorien jetzt auskommen.
Auch Prof. Dr. Jan Kramer, stellvertretender ALM-Vorsitzender, äußert Unverständnis über die Honorarkonsequenzen. Dabei bilde die Labormedizin neben körperlicher Untersuchung und Bildgebung eine der wichtigsten Säulen in der Patientenversorgung. 70 % der Diagnosen würden mithilfe der Labormedizin gestellt und wichtige Aspekte in Therapiesteuerung und Nachsorge seien ohne Labormedizin nicht vorstellbar.
KBV zur Finanzierung der neuen Laborpauschalen
Mit den neuen Kostenpauschalen werden die Aufwände der Laborarztpraxen für Transport, Entnahmematerial und eine elektronische Auftragsübermittlung transparent im EBM ausgewiesen. Die Leistungsinhalte der neuen Pauschalen wurden zuvor aus den Leistungen der In-vitro-Diagnostik querfinanziert. Diese Querfinanzierung wurde zum 1. Januar 2025 aufgehoben und die Bewertung der Leistungen entsprechend gemindert.
Wie Prof. Kramer bemerkt, sind Labore sehr innovativ, und sie schaffen das trotz der genannten Gesamtkostensteigerungen und trotz Entzug von Finanzmitteln aus der Labormedizin im vertragsärztlichen Bereich in den letzten 15 Jahren um etwa 30 %. Er äußert sich positiv dazu, dass jetzt nachweisbar neue bzw. zusätzliche Kosten wie Versandmaterial und Transportkosten berücksichtigt werden. „Aber es ist wirklich ein Skandal, dass die Vergütung durch eine reine Verschiebung von Finanzmitteln aus dem Labortopf, also von den medizinischen Laboren selbst, stammt.“ Das entspreche einer Abstufung der originären medizinischen Laborleistungen um im Schnitt 9 %.
Betriebskostensteigerungen würden mit der Reform vollständig ignoriert. Ebenso werde das Prinzip „Geld folgt der Leistung“ unsachgemäß aufgehoben. Die Ambulantisierung der Medizin wird aus Prof. Kramers Sicht in der Finanzmittelverteilung nicht mitgedacht. In einem Primärarztsystem müssten bei steigender Zahl an Patientenkontakten auch mehr Laborleistungen sachgerecht veranlasst werden.
Blick zum Deutschen Ärztetag: Was passiert mit der GOÄ?
Die Honorarverluste machen sich inzwischen bemerkbar. Beobachtet wird die Schließung regionaler Labore und die Zentralisierung von Leistungen. Vor allem kleinere Einzellabore kämpfen laut ALM ums Überleben. Der Verband sieht inzwischen einen Wendepunkt für die labordiagnostische Versorgung und fordert angesichts der Lage grundlegende Anpassungen, u. a. eine sachgerechte Vergütung durch eine bundeseinheitliche Stützung der Mindestquote auf 89 % (jetzt 85 %) sowie das Aussetzen der Abstaffellung von begründeten Mehrleistungen im Vergleich zu einem Zeitraum, der mehr als fünf Jahre zurückliegt.
Die Labore fordern eine Überarbeitung der Reform sowie eine transparente, wirtschaftlich tragfähige und zukunftsgerichtete Ausgestaltung der GOÄ. Der Blick richtet sich jetzt auf den Deutschen Ärztetag in Leipzig. Dr. Müller: „Wir haben gute konstruktive Gespräche geführt und sind in der Erwartung, dass diese Gespräche zu einer weiteren Änderung führen können, weil wir auch im Verbund mit Fachgesellschaften und Berufsverbänden aus dem Bereich der medizinischen Diagnostik konkrete Vorschläge gemacht haben.“
Quelle: Medical-Tribune-Bericht