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Kassenvertreter fordern längere Praxissprechzeiten und Sanktionen

Praxismanagement , Praxisführung Autor: Michael Reischmann

Forderung von 30 Stunden wird längst erfüllt. Forderung von 30 Stunden wird längst erfüllt. © Fotolia/Picture-Factory
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Nur 20 Stunden GKV-Sprechstunde pro Woche?! Kassenfunktionäre finden das zu wenig. Mindestens 30 Stunden soll ein Arzt verpflichtend anbieten! Und wer das nicht einhält, den möge eine Sanktion der KV treffen.

An ihren Hausärzten haben die gesetzlich Versicherten wenig zu kritisieren. Bei einer aktuellen Umfrage für den Ersatzkassenverband vdek sagten 63 % von 854 Befragten mit Hausarztkontakt innerhalb der letzten zwei Jahren, dass sie alles in allem „sehr zufrieden“ waren. Weitere 33 % waren „eher zufrieden“. Nur 4 % äußerten sich „eher unzufrieden“ und begründeten das vor allem mit der Wartezeit in der Praxis oder dass sich der Arzt zu wenig Zeit nehme bzw. oberflächlich behandele. Für 93 % ist die nächste Hausarztpraxis von dort, wo sie wohnen, „gut erreichbar“.

Pflicht für Ärzte, freie Termine an die KV zu melden

Von einer „systematischen Schlechterbehandlung von GKV-Patienten“, wie von Professor Dr. Karl Lauterbach (SPD) behauptet, könne keine Rede sein, meint die vdek-Vorstands­chefin Ulrike Elsner mit Blick auf die Qualität der medizinischen Versorgung. Das primäre Problem seien die Wartezeiten. Insbesondere bei Fachärzten, über die sich 11 % der Befragten sehr bzw. eher unzufrieden äußerten, dominierte die Kritik an zu langen Wartezeiten in der Praxis und auf einen Arzttermin.

Die Ärzte müssten dazu verpflichtet werden, freie Termine an die Terminservicestellen der KVen zu melden, meint Elsner. „Anderenfalls dürften auch Honorarkürzungen kein Tabu sein.“ Die Voraussetzungen fürs Vermitteln, z.B. eine Überweisung des Hausarztes, sollten ggf. gelockert werden. „Auf den Prüfstand gehört auch die Vorschrift, wonach Vollzeit tätige Ärzte nur 20 Stunden Sprechzeit pro Woche anzubieten haben.“

Der Vorstandsvize des GKV-Spitzenverbandes, Johann-Magnus von Stackelberg, legt nach: „Wir wollen, dass die Mindestanzahl an Sprechstunden auf 30 Stunden pro Woche festgelegt wird. Dies sollte eine verbindliche Vorgabe werden. Und so, wie es Sanktionen gibt, wenn jemand sich nicht an eine neue Verkehrsregel hält, so müsste auch ein Verstoß gegen neue Vorgaben für das Mindestangebot an Sprechstunden sanktioniert werden.“ Für Letzteres sei die KV als Aufsicht der Niedergelassenen zuständig.

Erst durch die Honorare für die Versorgung von 72 Millionen gesetzlich Versicherten werde für Privatversicherte eine flächendeckende Versorgung möglich. „Dafür kann man doch wohl erwarten, sich bei der Terminvergabe nicht hinten anstellen zu müssen, wie es offensichtlich bei zahlreichen Arztpraxen der Fall ist“, so v. Stackelberg. KBV-Chef Dr. Andreas Gassen nennt es eine „Unverschämtheit, Bestrafungen von Ärzten einzufordern wegen ihrer Terminvergabe an Privatpatienten“. Von 82 Mio. Bundesbürgern seien neun Millionen privat versichert. „Es ist schon numerisch nicht möglich, dass Privatpatienten zu viele Termine belegen.“

„Vertragsärzte widmen sich pro Woche im Durchschnitt 35,8 Stunden gesetzlich versicherten Patienten, sodass die Forderung des GKV-Spitzenverbands bereits mehr als erfüllt ist“, verweist Dr. Dominik von Stillfried, Geschäftsführer des Zentralinstituts der KBV, auf eigene Erhebungen. Auf Privatpatienten entfallen 5,8 Stunden. Mit Unfall-/Krankenhausfällen, Fortbildungen und Praxismanagement (4,1 Std.) beträgt die Wochenarbeitszeit von Praxisinhabern über 50 Stunden.

Über 50 % mehr angekündigte Öffnungs- bzw. Sprechzeiten pro Woche lasse sich verhandeln, äußert sich Dr. Dirk Heinrich, Vorstandsvorsitzender des Spitzenverbands Fachärzte. Mit Budgetierung sei das aber nicht zu erreichen. „Wir brauchen feste Preise.“

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