Änderungen bei der ePA Abrechnungsdaten künftig nur für Versicherte sichtbar
Der Bundestag stärkt den Schutz sensibler Daten in der ePA ein wenig: Abrechnungsdaten sind ab 2026 nur noch für Versicherte sichtbar. Praxen erhalten außerdem mehr Handlungsspielraum für die Nicht-Einstellung von Daten.
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Der Bundestag hat Anpassungen zum Schutz sensibler Gesundheitsdaten in der elektronischen Patientenakte beschlossen. Ab Januar müssen Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und -therapeuten keine Dokumente einstellen, wenn erhebliche therapeutische Gründe dagegensprechen. Die KBV hatte sich für diese Regelung starkgemacht, da insbesondere psychotherapeutische und kinderärztliche Praxen Nachteile für Patientinnen und Patienten befürchteten. Bisher beruht die Befreiung von der Befüllungspflicht nur auf einer KBV-Richtlinie.
Gesetz soll zum Januar 2026 in Kraft treten
Eine weitere wichtige Änderung betrifft Abrechnungsdaten: Diese sind künftig nur noch für Patientinnen und Patienten selbst sichtbar, nicht mehr für alle Zugriffsberechtigten. Die Krankenkassen stellen diese Daten, einschließlich Diagnosecodes, automatisch ein. Versicherte können dem widersprechen oder die Daten per App verbergen. Die Regelungen sind Teil des Gesetzes zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege. Nach Zustimmung des Bundesrats soll es am 1. Januar in Kraft treten.