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Rechtsanwalt rät: Mit Facebook Wettbewerbsvorteile sichern

Praxismanagement Autor: Anke Thomas, Foto: Thinkstock

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Von den Bundesärztekammer-Empfehlungen "Ärzte in sozialen Medien" hält Rechtsanwalt Jens Pätzold wenig und rät Ärzten dazu, bei Facebook mitzumischen.

Als „blöde, alte Stasi-Schnepfe“ hatte ein Assistenzarzt seine Oberärztin in einem sozialen Netzwerk beschimpft. Ein derartiger interkollegialer Austausch verletzt die Netiquette, macht die Bundesärztekammer (BÄK) in ihren Empfehlungen „Ärzte in sozialen Medien“ aufmerksam und rät Kollegen – Überraschung – so etwas nicht zu tun.

"In meinen Vorträgen zu Facebook bezeichne ich das Papier der BÄK als Fundstück der Woche", sagt der Fachanwalt für Medizinrecht Pätzold gegenüber Medical Tribune.

In den Empfehlungen hat die BÄK zehn Fallbeispiele auf 21 Seiten vorgestellt und anhand dieser Beispiele ausgeführt, worauf Ärzte und Medizinstudenten bei der Nutzung sozialer Medien achten sollten. So mahnt die BÄK die Beachtung der ärztlichen Schweigepflicht an. Außerdem hält sie es für problematisch, wenn sich z.B. ein Arzt auf seinem privaten Profil in Facebook in Badehose zeigt. Was, wenn jemand hier eine Freundschaftsanfrage schickt und sich dann als Patient entpuppt?

Würden Sie das an einer Litfaßsäule veröffentlichen?

Hier könnten leicht Grenzen zwischen persönlicher Beziehung und professionellem Arzt-Patienten-Kontakt überschritten werden, warnt die BÄK, und das könne sich nachteilig auf das Arzt-Patienten-Verhältnis auswirken.

Selbst in der Beantwortung einer allgemeinen medizinischen Frage durch einen Arzt in sozialen Netzwerken wittert die BÄK Gefahren: Was, wenn z.B. ein Anwalt den Arzt ein Jahr später anschreibt, der einen Zusammenhang mit dem allgemeinen "Online-Rat" und dem schlechten Behandlungsverlauf eines Patienten herbeiführen will? "Deckt so etwas die Haftpflichtversicherung ab?", fragt die BÄK provokativ. Die Antwort darauf bleibt sie jedoch schuldig.

 

"Wo sollte da die Frage der Haftung berührt werden?", kommentiert Pätzold die Ausführungen der BÄK. Und dass Kollegen nicht diffamiert werden dürfen oder die Schweigepflicht eingehalten werden muss, ist nun wahrlich nichts Neues. "Alles, was Sie nicht an einer Litfaßsäule veröffentlichen würden bzw. dürfen, sollten Sie auch nicht im Internet publik machen", lautet die grundsätzliche Regel des Juristen.

Insbesondere Facebook legt Rechtsanwalt Pätzold den Ärzten ans Herz, weil es viel Potenzial für die Praxis bieten kann. Denn auf dieser Kommunikationsplattform (nicht Werbeplattform!) spielt sich mittlerweile das Leben ab.

Aber was sollten Ärzte, deren Praxen teilweise sowieso schon aus allen Nähten platzen, mit einem Engagement bei Facebook bezwecken wollen? Manche Ärzte haben zwar viele Patienten, aber nicht die richtigen.

Sich auf Facebook als interessanter Arbeitgeber präsentieren

Zudem hat der Wettbewerb um gutes Personal bei Ärzten immens zugenommen, meint Jurist Pätzold. Er glaubt: Ärzte, die MFAs per Zeitungsanzeige suchen, werden wenig Glück bei ihrer Suche haben. Facebook hingegen bietet eine wunderbare Möglichkeit, die Praxis als interessanten Arbeitgeber vorzustellen und gute Kräfte anzulocken bzw. zu überzeugen.

Damit die gesteckten Ziele bei Facebook auch realisiert werden können, sollten die dort veröffentlichten Informationen aus der Praxis selbst heraus entstehen. Wird hingegen z.B. eine Werbeagentur eingeschaltet, die außerhalb der Praxis Postings zusammenstellt, verliert der Auftritt aller Wahrscheinlichkeit nach an Authentizität.

Bei den Inhalten rät Anwalt Pätzold weiterhin dazu, nicht medizinische Leistungen oder Ratschläge in den Vordergrund zu stellen, sondern die Praxis als Unternehmen an sich. Hierzu kann sich der Arzt z.B. eine Mitarbeiterin heraussuchen, die Spaß an und ein Händchen für Social Media hat. Eventuell ist auch eine Fortbildung empfehlenswert, um kreative Ideen und technische Tipps zu bekommen.

Drive-in fürs Zähnebohren? – April, April!

Als positives Beispiel für einen gelungenen Facebook-Auftritt nennt Pätzold eine große Zahnarztpraxis (Dr. Dr. Schmid MSC, Neu-Anspach), die innerhalb von vier Jahren über 6500 Likes bei Facebook gesammelt hat.

Neben Infos zu den Ärzten und dem Team veröffentlicht die Praxis witzige und/oder informative Postings, teilweise auch passend zum Feiertag oder zur Saison. So gibt es zu Halloween ein Bild, das die Ärztinnen und Ärzte der Praxis zeigt. Allerdings nicht ganz normal, sondern dank Bildbearbeitung mit Narben, blutigen Pflastern und offenen Wunden.

Die Facebook-User danken dies mit vielen Likes und lächelnden Kommentaren. Ein weiteres Posting kündigt im Zuge geplanter Umbaumaßnahmen ein "Dent-Doc-Drive-in" an, in dem Patienten gleich bei der Einfahrt eine Bohrung oder Sonstiges bestellen können. Klar – April, April, heißt es da am nächsten Tag.

Um bei Facebook am Ball zu bleiben, rät Pätzold zu etwa drei Postings pro Woche. Um festzulegen, welche Inhalte infrage kommen, kann die Erstellung eines Redaktionsplanes, der in einer Teamsitzung besprochen wird, hilfreich sein.

Ansonsten gilt bei Facebook Ähnliches wie bei einer Homepage: Fotos dürfen nur nach Zustimmung bzw. mit Urheberrechten veröffentlicht werden und auch ein Impressum darf nicht fehlen. Weiterhin sollten sich Ärzte die Nutzungsbedingungen von Facebook durchlesen. Summa summarum können Arztpraxen mit einem guten Facebook-Auftritt Wettbewerbsvorteile erzielen, ist sich Pätzold sicher.



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