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PraxisBarometer der KBV Störungen sind fester Teil des Betriebsablaufs

Praxismanagement , Praxis-IT Autor: Michael Reischmann

Aktuell ist das Digitalisierungs-Chaos noch recht groß - z.B. konnten 60 % aller Praxen von mindestens einem Fehler pro Woche bei ihren TI-Systemen berichten. Aktuell ist das Digitalisierungs-Chaos noch recht groß - z.B. konnten 60 % aller Praxen von mindestens einem Fehler pro Woche bei ihren TI-Systemen berichten. © Mirko Raatz – stock.adobe.com
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Jede vierte Praxis hatte 2023 für ihre Patienten kein digitales Angebot – weder Online-Terminvereinbarung oder Rezeptbestellung noch Videosprechstunde. Das ergibt sich aus dem 6. PraxisBarometer der KBV. Allerdings galt dies 2018 noch für 61 % der Praxen. Zudem wurde mit eAU und eRezept der entscheidende Digitalisierungsschritt gemacht.

In der Online-Terminverwaltung sehen die meisten Praxen einen nützlichen digitalen Service für ihre Patienten. Das sind 33 % von über 3.100 befragten Praxen, die im September/Oktober 2023 online an der IGES-Umfrage für die KBV teilgenommen haben. Allerdings bieten nur 25 % selbst eine Online-Terminverwaltung an. 

Dr. Martin Albrecht vom Berliner IGES-Institut kann dafür einige Gründe nennen, die Ärzte auf Nachfrage hin anführten: Die Dringlichkeit eines Praxisbesuchs lässt sich am Telefon besser einschätzen. Und wie viele freie Termine soll man für Online-Anfragen vorhalten? Zumal das No-Show-Risiko bei diesen Vereinbarungen höher ist. Immerhin ist der Anteil der Praxen, die online Termine vereinbaren, seit 2018 (14 %) deutlich gestiegen (s. Tab.).

Anteil der Praxen mit digitalen Angeboten für Patienten

 

2018

2020

2023

Online-Terminvereinbarung

14 %

20 %

25 %

Erinnerung Termine, Vorsorge, Impfungen

11 %

13 %

18 %

Online-Rezeptbestellung

12 %

14 %

21 %

Ausfüllen von Aufklärungs- und Anamnesebögen

5 %

5 %

7 %

Bereitstellung von Unterlagen aus der Patientendokumentation

12 %

12 %

12 %

Videosprechstunde

39 %

37 %

Verordnung von DiGA

26 %

Übermittlung von Dokumenten seitens der Patienten vor dem Termin

25 %

kein Angebot

61 %

41 %

25 %

Quelle: IGES Befragung vertragsärztlicher/-psychotherapeutischer Praxen / KBV PraxisBarometer

Auf konstantem Niveau von 37 % ist der Anteil der Praxen geblieben, die nach den Coronajahren Video­sprechstunden machen, wobei dies 73 % der Psychotherapeuten- und nur knapp 20 % der Arztpraxen sind. 79 % aller Praxen, die eine Videosprechstunde anbieten, sagen laut IGES, dass diese „technisch problemlos funktioniert“. 85 % bestätigen dies auch in puncto Verständigung mit den Patienten. Dass eine Diagnosestellung problemlos möglich war, berichten dagegen nur 51 %. Für eine Zunahme der Videokontakte bereitet das Digitalgesetz den Boden, ergänzt KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner. Erlaubt sind künftig beim bekannten Patienten auch Fernkonsultationen außerhalb der Praxisräume – sofern eine notwendige Anschlussbehandlung in der Praxis möglich ist.

2023 nutzten 96 % der Haus­ärzte TI-Anwendungen. Die größte Zufriedenheit (50 %) stellte das IGES bei der eAU fest, die von zwei Dritteln aller Praxen verschickt wird. Allerdings melden 57 % dieser Einrichtungen, dass sie „immer“ oder „häufig“ zusätzlich Papierausdrucke für die Arbeitgeber erstellen müssen. Von technischen Problemen mit der TI berichten 48 % der Praxen, Probleme mit dem Praxisverwaltungssystem oder der Signatur nennen jeweils 21 %.

Als die größten Hemmnisse der Digitalisierung bezeichnen jeweils über 70 % der Praxen den Anpassungsbedarf und ein ungünstiges Kosten-Nutzen-Verhältnis. Das waren Höchstwerte in den bisher sechs PraxisBarometer-Befragungen seit 2018. Dagegen erreichten die ­„Sicherheitslücken in den EDV-Systemen“ mit 41 % einen Tiefstwert.

60 % der Praxen berichten von mindestens einem Fehler pro Woche bei der TI-Nutzung, 2022 waren es sogar noch 69 % gewesen. Dr. Steiner wünscht sich von der Gematik eine zeitnahe und intuitiv verständliche Information der Praxen, wenn und warum TI-Störungen vorliegen, die im Prxisbetrieb ein Ersatzverfahren notwendig machen. Das jetzige Informationsportal (fachportal.gematik.de/ti-status) leiste das noch nicht. Zudem bedürfe es verbindlicher Vorgaben für die Qualität (Performanz, Usability) von Hard- und Softwarekomponenten, die Aussagen des Bundesgesundheitsminis­ters hierzu seien jedoch vage.
Fast jede zweite Praxis bezahlt einen externen Dienstleister als TI-Helfer. Die Zufriedenheit mit diesen ist hoch (z.B.: 80 % loben die Fachkompetenz, 68 % die Erreichbarkeit). Mit den Kosten sind allerdings 64 % der Praxen unzufrieden. 

Ein frommer Wunsch: digital zugestellte Entlassbriefe

Den größten Nutzen der Digitalisierung für ihre Abläufe sehen die Praxen in der Übermittlung von Entlassberichten der Kliniken und im Versand von Arztbriefen, Befund- und Labordaten. Bei den Entlassbriefen tut sich jedoch nahezu nichts: Nur 7 % der Praxen berichten von einer mehrheitlich oder fast komplett digitalisierten Kommunikation mit Krankenhäusern.

Mit eRezept und eArztbrief per KIM kommen 2024 weitere Pflichtanwendungen hinzu, die die Digitalisierung in den Praxen vorantreiben. Für eine Bilanz der eRezeptausstellung sei es noch zu früh, sagt Dr. Steiner. Dabei wünscht sie sich eine umfängliche Digitalisierung: Für ein Antidiabetikum stelle der Arzt jetzt ein digitales Rezept aus, bei den Blutzuckerteststreifen aber ein herkömmliches auf Papier. Die Gleichung „Digitalisierung = weniger Bürokratie“ gehe jedenfalls nicht auf – „im Gegenteil“.

Quelle: KBV-Pressekonferenz

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