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FFP-Masken auf Rezept: Kassen vertreten unterschiedliche Praxis

Verordnungen Autor: Anouschka Wasner

Sind FFP-Masken erstattungsfähig? Sind FFP-Masken erstattungsfähig? © joef – stock.adobe.com
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Während einer Chemotherapie oder nach einer Organtransplantation reichen Stoffmasken als COVID-19-Schutz nicht. Wer bezahlt den Patienten die FFP2- oder FFP3-Masken?

Sind FFP2 und FFP3-Masken erstattungsfähig?, fragt das Fachportal apotheke ad hoc. Atemschutzmasken sind grundsätzlich nicht auf Muster 16 verordnungsfähig, teilt die AOK Plus mit, so der Bericht. Ausnahmen wie nach einer Organtransplantation gebe es nicht. Schutzmasken seien keine Hilfsmittel, die zulasten der Kassen abgegeben werden, sage auch der AOK-Bundesverband. Masken dienten der allgemeinen Gesundheitsvorsorge.

Maske kann Pflegehilfsmittel sein

Bestehe allerdings Anspruch auf Leistungen zur Pflege, gehörten Schutzmasken zu den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln und können zulasten der Pflegeversicherung zur Verfügung gestellt werden.

Die Barmer geht davon aus, dass Masken z.B. nach einer Organtransplantation abgerechnet werden können. Das gelte für einen Zeitraum, der sich an der Genesung des Patienten orientiere.

Für die DAK fallen Masken nicht in den Leistungsbereich der GKV. Erhöhte Schutzmaßnahmen nach einer Organtransplantation beträfen den gesamten Alltag der Patienten. Infektionen müssten möglichst verhindert werden – aber eben mit allen pathogenen Keimen.

Die Techniker Krankenkasse teilte auf Anfrage mit, Schutzmasken gehörten nicht zu den Hilfsmitteln, die zulasten der Kassen abgegeben werden können. Bei entsprechenden Erkrankungen erstatte die TK aber die Kosten, sofern der Arzt die Masken für medizinisch notwendig erachte.

Medical-Tribune-Bericht

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