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Hausbesuche: KV Hessen will offene Verfahren abschließen

Verordnungen Autor: Anouschka Wasner

Hausbesuche förderungswürdig zu finden und dann zu regressieren, ist Quatsch. Hausbesuche förderungswürdig zu finden und dann zu regressieren, ist Quatsch. © Fotolia/bnenin
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Die KV Hessen hat eingeladen. Thema ist die Wirtschaftlichkeitsprüfung, geladen sind rund 100 hessische Hausärzte mit Prüfverfahren zu Haus- und Heimbesuchen. Was erwartet die Ärzte bei der KV?

Nachdem die KV Hessen im Juni infolge heftiger öffentlicher Diskussionen zur Budgetierung der Hausbesuche die Prüfvereinbarung mit den hessischen Kassen gekippt hat, müssen jetzt nicht nur neue Verträge gebas­telt werden. Irgendwas muss auch mit den anhängigen Prüfverfahren passieren.

Jetzt macht sich die KV also ans Aufräumen. Für alle aktuell nicht rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren sei vereinbart, dass es keine Prüfmaßnahme im Sinne eines Regresses oder einer förmlichen Beratung geben wird, bestätigte die KV aktuell noch einmal. Stattdessen habe man beschlossen, ein „beratendes Gespräch“ als Abschluss der einzelnen noch offenen Verfahren durchzuführen. Und auch die Regresse in Verfahren vor dem Beschwerdeausschuss und den Sozialgerichten sollen in „beratende Gespräche“ umgewandelt werden, ggf. auf dem Vergleichsweg.

Das beratende Gespräch gilt als Abschluss der Verfahren

Doch weil Einzelberatungen in dieser Zahl, die alle ein vergleichbares Schwerpunktthema behandeln, nicht unbedingt nötig seien, hat sich die KV ein neues Format einfallen lassen: das beratende Gespräch – unter geschätzt 100 Augen. Sprich: Alle von Prüfverfahren betroffenen Haus­ärzte, rund 100 an der Zahl, wurden eingeladen zu einer von zwei demnächst in Frankfurt und Kassel stattfindenden Veranstaltungen – macht 50 Ärzte pro Veranstaltung, macht 100 Augen. Bei diesen Terminen werden dann jeweils zwei Experten, nämlich ein ärztlicher Beisitzer und ein Prüfarzt, die häufigsten Auffälligkeiten, zu denen es in der Gruppe der eingeladenen Ärzte gekommen ist, vortragen und diskutieren. Natürlich anonym.

Damit wären die offenen Verfahren also vom Tisch. Eine Neueinleitung von Prüfverfahren zu Haus- und Heimbesuchen soll es bis zur Neufassung der Prüfvereinbarung auch nur geben, wenn KV und Kasse das als Vertragspartner gemeinsam beantragen. Eine Prüfung durch die Prüfungsstelle von Amts wegen, also nach den bundeseinheitlichen Aufgreifkriterien, soll zunächst nicht mehr erfolgen.

Unwuchten sollen konsequent angegangen werden

Entstanden sind die Altlasten, die jetzt aufgeräumt werden, durch „Unwuchten in der Prüfvereinbarung“, wie es die KV nennt. Dass man sich um diese kümmern müsse, hatte sie bereits im Sommer dieses Jahres beschlossen, nach den heftigen bundesweiten Diskussionen über die Prüfung ärztlicher Leistungen, ausgelöst durch die Honorarrückforderung wegen zu vieler Hausbesuche in Gilserberg (s. Kasten).

Gilserberg: Der Stein, der endlich alles ins Rollen brachte

Im nordhessischen Örtchen Gilserberg hatten Anfang des Jahres die beiden Hausärzte Nils Wagner-Praus und Marei Schoeller einen Regressbescheid über einen fünfstelligen Betrag erhalten, weil sie „zu viele“ Hausbesuche gemacht hatten. In ihrem Ärger darüber postete Marei Schoeller das auf ihrer Facebookseite. Damit löste sie eine immer größer werdende Welle an Berichterstattungen aus, beginnend bei der Lokalzeitung HNA, über die Hessenschau, bis schließlich auch Spiegel online und die Tagesthemen darüber berichteten. Über die große Öffentlichkeit angestoßen meldeten sich dann auch Praxen aus anderen KV-Bereichen wie Bayern und Sachsen mit vergleichbaren Problemen. Die KV Hessen griff die Diskussion auf und kündigte die geltende Prüfvereinbarung mit den Krankenkassen. Es brauche neue Wege im Prüfwesen.

Diskutiert werden müsse also jetzt unter anderem, so die KV Hessen, ob die definierten Vergleichsgruppen tatsächlich versorgungs- und praxistauglich sind. Schließlich sei es kontraproduktiv, Leistungen wie Hausbesuche gemeinsam mit den Krankenkassen einerseits als förderungswürdig einzustufen und auf der anderen Seite diejenigen Ärzte regressieren zu müssen, die sich der Mühe eines Hausbesuches überhaupt noch unterziehen. Da stimme die Balance zwischen Regelwerk und Versorgungsrealität nicht mehr, so die KV Hessen. Das „eigentliche Ziel“ der KV sei aber, Prüfungen als solche abzuschaffen. Solange das nicht erreicht sei, gehe es um das Zwischenziel, das auch schon ins Gespräch gebracht worden war: eine bundesweite Vereinheitlichung der Prüfvereinbarungen, um für mehr Transparenz und weniger Verunsicherung unter den Mitgliedern und Jungmedizinern zu sorgen. Wenn aber auch das im Moment nicht so schnell zu erreichen scheint? Dann wolle man, „dass Hessen in Sachen Transparenz und Rechtssicherheit im Prüfwesen ein leuchtendes Vorbild ist“.
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