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Bürokratieindex 2017 zeigt Anstieg der Verwaltungsbelastung

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

© iStock/Ivan-balvan
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2016 zeigte der KBV-Bürokratieindex (BIX) 4 % Einsparungen an Bürokratieleis­tungen gegenüber der Datenbasis 2013. Weniger erfreulich sind die aktuellen BIX-Zahlen.

Belastung transparent machen, Bürokratie abbauen“ – lautet die Überschrift zum Bürokratieindex (BIX), aber mit dem weiteren Abbau scheint es nicht so recht funktioniert zu haben. Wie Studienleiter Professor Dr. Volker Wittberg von der Fachhochschule des Mittelstands berichtete, investierten die Vertragsärzte und -psychotherapeuten im letzten Jahr 54,05 Mio. Nettoarbeitsstunden in bürokratische Aufgaben aufgrund von Vorgaben der gemeinsamen Selbstverwaltung (2013: 56,37 Mio. Stunden). In diesem Jahr waren es 115 000 Stunden mehr als 2016. Analysiert wurden jeweils die Zeiträume 31. März bis 30. September. Verwunderlich ist der Anstieg allerdings nicht angesichts wachsender Fallzahlen und zahlreicher neuer Informationspflichten.

Abbau von 25 % muss im Gesetz verankert werden

KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel bezeichnete den Bürokratieabbau als Sisyphusarbeit. Er mahnte an, neue Regelungen vor Inkrafttreten unbedingt hinsichtlich ihrer Belastung prüfen zu lassen, z.B. durch das Formularlabor Westfalen-Lippe. „Unser Ziel von 25 % Bürokratieabbau muss auch verbindlich per Gesetz geregelt werden“, lautet seine Forderung an die Politik.

Die Zahl der verordneten Krankenfahrten und -transporte sowie Rettungsfahrten hat von 46,2 Mio. (2016) auf 51,05 Mio. (2017) zugelegt. Im Ranking der höheren Belas­tungen gegenüber dem Vorjahr ist das Ausstellen der Transportbescheinigung damit auf Platz 1 vorgerückt. 2016 war es noch Platz zwei hinter der Aufklärung des Patienten bei Überschreitung der Festbetragsgrenze – eine Leistung, die in diesem Jahr die Liste der Entlastungen anführt.

Platz 2 auf der Belastungsliste besetzt die „Individuelle Patienteninformation Psychotherapie“. Die Reform der Psychotherapie-Richtlinie brachte 2017 unter der Annahme von 788 000 Fällen jährlich rund 223 000 Stunden Zusatzbelastung für die Verordner. Hinzu kommt der „Antrag auf Kurzzeittherapie“ ohne Gutachterverfahren (+ 65 000 Stunden) und das „Anzeigeverfahren Akutbehandlung Psychotherapie“ (+ 45 000 Stunden). Allerdings gibt es erhebliche positive Auswirkungen der Richtlinie, u.a. durch „Verschlankung der Antragsverfahren“, sodass „im Saldo mit einer Entlastung durch diese Reform zu rechnen ist“.

Mit Zusatzzeiten ist auch das Präventionsgesetz verbunden, u.a. seit 2017 durch die Pflicht zum Erstellen von Empfehlungen. Der BIX geht bei 3,6 Mio. Erwachsenenfällen von 120 000 Nettoarbeitsstunden aus.

1300 Minuten pro Fall für die Dokumentation der Qualität

Knapp 90 % der bürokratischen Belastungen für Ärzte und Psychotherapeuten werden in diesem Jahr durch 6,5 % der 383 Informationspflichten aus der gemeinsamen Selbstverwaltung ausgelöst. Die Top 25 machen 48 Mio. der insgesamt 56,16 Mio. Arbeitsstunden aus. Deutlich sind dabei zwei Trends: wenige Minuten pro Leistung, aber steigende Fallzahl (Ausstellen von Überweisungen: zwei Minuten, 200 Mio. Fälle) sowie zeitintensive Pflicht bei wenig Fällen (Dokumentation Qualitätsmanagement: 1300 Minuten, 117 000 Fälle).

Die aufwendigsten Pflichten 2017 waren das Ausstellen von Überweisungen, Auskünfte an Krankenkassen und MDK sowie die AU-Bescheinigung (Muster 1 inkl. Prüfung der Umstände). Zu 67 % werden die Informationspflichten vom Arzt/Psychotherapeut selbst erbracht, 26 % erbringen die Fachangestellten, 7 % sind gemeinsame Leistungen.

Mehr Zeit für Formulare.
Mehr Zeit für Formulare. © MT-Grafik/KBV, BIX 2017
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