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Disease-Management-Programme Dieser Schatz muss gehoben werden

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

Kontinuierlich fließen Daten von ca. fünf Mio. Diabetes-DMP-Teilnehmer*innen. Doch wichtige Fragen zur Versorgung bleiben unbeantwortet. Kontinuierlich fließen Daten von ca. fünf Mio. Diabetes-DMP-Teilnehmer*innen. Doch wichtige Fragen zur Versorgung bleiben unbeantwortet. © iStock/Ivcandy
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Damit Patient*innen in einem DMP nach dem aktuellen Stand des Wissens behandelt werden, passt der G-BA die Richtlinien ab und zu an. Doch weiterhin fehlt eine nationale Dia­betesdatenbank auf der Basis der DMP-Daten, klagt die DDG.

Rund 4,7 Mio. gesetzlich Versicherte, die an Typ-2-Diabetes erkrankt sind, lassen sich in einem DMP behandeln. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Mitte Juni die im DMP Diabetes mellitus Typ 2 empfohlene Diagnostik und Therapie an den neuesten Stand des medizinischen Wissens angepasst. Änderungen betreffen z. B. die Empfehlungen zur Medikation, den Umgang mit Begleit- und Folgeerkrankungen sowie die Motivierung der Patient*innen, sich gesund zu ernähren und mehr zu bewegen.

Die zwischen Krankenkassen, Praxen und Krankenhäusern bestehenden DMP-Verträge müssen innerhalb eines Jahres daran angepasst werden. Der Beschluss und ein Dokument, das die Änderungen hervorhebt, ist beim G-BA einsehbar.

Nationaler Bericht wäre in wenigen Monaten erstellt

Die DDG begrüßt die Anpassung. Zugleich kritisiert sie aber erneut, dass es keine nationale Diabetesdatenbank gibt. Zwar erheben die 17 Kassenärztlichen Vereinigungen seit Beginn der DMP-Verträge 2002 einheitliche Datensätze. Und auf Bundesebene gibt es auch kassenartenübergreifend aggregierte Evaluationsergebnisse . „Die großen Potenziale einer nationalen Datenbank bleiben jedoch weithin vollkommen ungenutzt“, sagt Dr. ­Matthias Kaltheuner, Diabetologe aus Leverkusen und Geschäftsführer des wissenschaft­lichen Instituts der niedergelassenen Diabetologen, winDiab.

Die DDG verlangt deshalb: Alle Angaben der DMP-Dokumentationen sollen nach ihrer Pseudonymisierung durch die Datenstellen in einer Datenbank zusammengeführt werden. Diese Fakten sollten für medizinische Fachgesellschaften mit berechtigtem Interesse sowie öffentliche Forschungsinstitute zugänglich und auswertbar sein. Die DDG fordert den Gesetzgeber auf, den § 137f SGB V in diesem Sinne zu ändern.

Der Aufbau und die Pflege einer solchen Datenbank seien aufgrund der einheitlichen DMP-Dokumentationen sowie der Datenstellen, die diese verarbeiten, unkompliziert automatisierbar, erklärt Dr. Kaltheuner. Die pseudonymisierten Daten stünden dann den Gemeinsamen Einrichtungen/KVen sowie den Evaluationsinstituten zur Verfügung. Die Datenbank wäre somit ein „Nebenprodukt“ der derzeitigen DMP-Datenflüsse. Sie könnte beim Zentralinstitut für die kassenärzt­liche Versorgung (Zi) angesiedelt werden. Denn das hat schon Expertise mit den DMP-Berichten für Nordrhein und Westfalen-Lippe. „Die Entwicklung eines nationalen Berichts auf der Grundlage der DMP-Daten ist innerhalb von etwa drei Monaten möglich“, sagt Dr. Kaltheuner.

Mit der Evaluation der DMP-Daten durch das Zi würden sich zentrale Fragen beantworten lassen, die in den bisherigen Evaluationsberichten und vereinzelt veröffentlichten, regionalen Berichten der Gemeinsamen Einrichtungen nicht oder nur sehr rudimentär behandelt werden.

Bedarf an multivariaten Analysen der DMP-Realität

Von Interesse wäre z. B.: Wie stark unterscheiden sich DMP-Teilgruppen (definiert durch Alter, Geschlecht, Teilnahmedauer, Komorbidität, Art der DMP-Betreuung) beim Erreichen der Qualitätsziele? Welchen Einfluss hat die unterschiedliche Teilnahmekontinuität? Wie stark weichen die Ergebnisse beim Erreichen der Qualitätsziele auf der Praxisebene voneinander ab? Wie verändern sich die Qualitätszielquoten über die Zeit und wie das Neuauftreten patientenrelevanter Ereignisse in den verschiedenen Einschreibungskohorten?

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