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Erhebliches Einsparpotenzial durch Einsatz von Biosimilars

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

Einsparungen von bis zu 671 Millionen Euro wären möglich. Einsparungen von bis zu 671 Millionen Euro wären möglich. © iStock/alfexe
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Der Branchenverband Pro Biosimilars sieht erhebliches Einsparpotenzial bei Arzneimittelausgaben, wenn sich niedergelassene Ärzte beim Einsatz von Biosimilars an den jeweils höchsten Verordnungsquoten der Kassenärztlichen Vereinigungen orientieren würden.

Möglichen Kosteneinsparungen durch Biosimilars geht eine Analyse nach, die von der Arbeitsgemeinschaft Pro Biosimilars des Herstellerverbandes Pro Generika beauftragt wurde. Die Untersuchung von Insight Health basiert auf Apothekenverkaufspreisen, die um die gesetzlichen Hersteller- und Apothekenabschläge reduziert wurden, sowie definierten Tagesdosen (DDD).

Ausgegangen wurde zunächst davon, dass 100 % der Patienten mit einer Verordnung des Originals auf Biosimilars umgestellt werden. Um eine Näherung zum Versorgungsalltag herzustellen, wurde dieses maximale Einsparpotenzial mit einer sog. Switch-Rate zu einem „realistischen Einsparpotenzial“ relativiert.

„Würden die einzelnen Biosimilars in allen 17 KV-Regionen so häufig verschrieben, wie es jeweils in der mit den höchsten Versorgungsanteilen pro Wirkstoff geschieht, könnte das – zusätzlich zu den bereits erzielten 343 Millionen Euro – Einsparungen von bis zu 671 Millionen Euro erzielen“, schreibt die AG Biosimilars. Für Walter Röhrer, stellv. Vorsitzender der AG, ist damit die Durchschlagskraft des Instruments Zielvereinbarungen bewiesen.

Für den monoklonalen Antikörper Adalimumab wird das höchste realistische Einsparpotenzial gesehen (178,4 Mio. Euro), ausgehend von einem Top-Verordnungsanteil von 62 % in Niedersachsen. Zu Rituximab wurde ein Einsparpotenzial von 6,6 Mio. Euro errechnet, basierend auf einem Verordnungsanteil von 89,1 % in Schleswig-Holstein. Bei Trastuzumab wird ein Potenzial von 11,3 Mio. Euro gesehen, wenn die Ärzte in anderen KV-Bezirken ihre Verordnungen an die Höchstquote von Westfalen-Lippe anpassen (81,6 %) würden.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) muss über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie die Vorgaben zum Austausch von biologischen Referenzarzneimitteln durch im Wesentlichen gleiche biotechnologisch hergestellte biologische Arzneimittel konkretisieren. Über die Inhalte gibt es noch unterschiedliche Auffassungen, nachzulesen im Beschluss des G-BA vom 11. Februar zur Richtlinien-Änderung. Am 19. März endete das Stellungnahmeverfahren. Die Hinweise für die ärztliche Versorgung bestimmt der G-BA erstmals bis zum 16. August 2020. Hinweise zum Austausch auf Apothekenebene sollen bis zum 16. August 2022 erfolgen.

Medical-Tribune-Bericht

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