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Euthanasie-Patienten als ruhendes Vorratslager

Gesundheitspolitik Autor: Michael Brendler

Experten hoffen auf mehr Spenderorgane. Experten hoffen auf mehr Spenderorgane. © fotolia/Robert Kneschke
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Transplantat-Empfänger als Euthanasie-Profiteure? Ja, in Belgien dürfen Menschen, die via Sterbehilfe dahinscheiden, Organe spenden. Laut einer Auswertung könnten so die Wartelisten für Transplantationen schrumpfen.

Bisher ist es nur ein Tropfen auf den heißen Stein: 43 Menschen haben seit August 2016 nach ihrem Tod durch Sterbehilfe in Belgien oder den Niederlanden mindestens ein Organ gespendet. Dabei liegt die Zahl der potenziellen Spender viel höher. Das hat eine Arbeitsgruppe um Dr. Jan Bollen von der Abteilung für Intensivmedizin an der Uniklinik Maastricht ermittelt.

Die Forscher analysierten, wie viele der rund 2000 Euthanasie-Patienten in Belgien 2015 zumindest theoretisch als Spender infrage gekommen wären. Dort ist eine Organentnahme nicht nur bei Hirntoten, sondern auch nach einem Herz-Kreislauf-Stillstand möglich.

Rund 90 % würden allein schon wegen der Ausschlusskriterien ihren Mitmenschen kein Organ zur Verfügung stellen dürfen. Sie sind dafür entweder zu alt, haben Krebs, HIV, andere Krankheiten und teilweise keine gesunden Nieren, Lungen, Lebern oder Bauchspeicheldrüsen.

2015 blieben 684 geeignete Transplantate übrig

Zwar ist die Zahl der potenziellen Spender mit 10 % gering. Jedoch blieben im untersuchten Jahr 684 Organe aus dieser Quelle übrig, mit denen man den 1300 Personen auf der Warteliste theoretisch hätte helfen können. Allein bei den Nieren hätte das die Zahl der Transplantationen mehr als verdoppelt. Sterbehilfe-Patienten können also dazu beitragen, die Transplantations-Wartelisten zu reduzieren, so das Fazit der Autoren. Voraussetzung sei selbstverständlich, dass eine Organspende auch dem Willen des Patienten entspricht. 

Quelle: Bollen J et al. JAMA 2017; 317:1476-1477

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