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Foodwatch: Klöckner versagt beim Schutz vor Täuschung und Gesundheitsgefahren

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

Was auf dem Lebensmitteletikett steht, stimmt nicht immer, sagt Foodwatch und fordert eine Sammelklage-Möglichkeit. Was auf dem Lebensmitteletikett steht, stimmt nicht immer, sagt Foodwatch und fordert eine Sammelklage-Möglichkeit. © iStock.com/cyano66
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2001 schockte BSE die Menschen. Die Erkrankung des zentralen Nervensystems, kurz „Rinderwahn“, veranlasste Europaabgeordnete, eine EU-Basisverordnung zu beschließen, um Verbraucher besser zu schützen. Es gibt Schwachstellen.

Der Schutz der Verbraucher vor Gesundheitsgefahren und der Täuschung durch Produzenten und Handel ist unzureichend, kritisiert die Nichtregierungsorganisation Foodwatch. „Rechtlos im Supermarkt“ heißt ihr neuer Report, der das europäische und das nationale Lebensmittelrecht analysiert.

Angesprochen werden die größten Lebensmittelskandale der jüngsten Vergangenheit: EHEC-Infektionen, mit dem Insektengift Fipronil oder Dioxin belastete Eier, falsch deklariertes Pferdefleisch, Salmonellen in Babynahrung. Hinzu kommen Probleme mit Antibiotika, unnötig hohen Konzentrationen von Acrylamid oder Mineralölen in Lebensmitteln.

Regelmäßige Betrugsfälle und gesundheitliche Folgen

Für Foodwatch liegt die Ursache für die schwerwiegenden Gesundheitsrisiken im Lebensmittelbereich in der Gesetzeswirkung. Die Rechtsvorschriften der EU und ihrer Mitgliedsstaaten wirkten nicht ausreichend präventiv, sondern – wenn überhaupt – nachsorgend. „Werden Täuschung und Gesundheitsgefährdung festgestellt, ist das fragliche Lebensmittel in den allermeisten Fällen schon verzehrt und der Schaden damit regelmäßig irreversibel“, heißt es im Report.

„Natürlich haben wir im Vergleich zu früheren Zeiten oder zu anderen Erdteilen eine relativ hohe Sicherheit – aber eben auch vermeidbare Risiken“, macht Foodwatch-Geschäftsführer Martin Rücker deutlich. Bei Verstößen gegen das Lebensmittelrecht werde häufig zu spät, nur unzureichend oder gar nicht gewarnt. Zudem hätten Verbraucher kaum Möglichkeiten, sich gegen unterlassene Information, Betrug oder Täuschung, z.B. bei der Nährwertzusammensetzung („Etikettenschwindel“), juris­tisch zur Wehr zu setzen.

EU-Reformvorschlag greift noch nicht weit genug

Rücker verweist auf einen von der EU-Kommission im April 2018 vorgelegten Reformvorschlag zum europäischen Lebensmittelrecht, der aber vor allem die Risikobewertung verbessern soll. Studien zur Sicherheit von Unkrautvernichtungsmitteln wie Glyphosat z.B. sollen künftig besser öffentlich zugänglich sein.

Aus Sicht der Verbraucherschützer greift das nicht weit genug. Ihre Forderungen lauten deshalb:

  • Behörden sollten die Öffentlichkeit bei Verstößen gegen das Lebensmittelrecht schnell und umfassend informieren müssen, unter Nennung der Namen der Hersteller und Produkte sowohl in Fällen, in denen Gesundheitsgefahr besteht, wie auch bei Betrug. Firmen hätten dann einen Anreiz, sich an alle lebensmittelrechtlichen Vorgaben zu halten.
  • Verbraucher sollten sich zu Sammelklagen gegen Unternehmen zusammenschließen können. Zurzeit könnten Bürger bei Täuschung und Betrug maximal eine Rückerstattung des Kaufpreises verlangen – ein kaum lohnenswerter Aufwand. Eingeführt werden sollte auch ein Verbandsklagerecht. Verbraucherverbände könnten dann z.B. Behörden verklagen, wenn diese wegen zu wenig Personal das Einhalten von Vorgaben nicht regelhaft kontrollieren.

Kritik üben die Foodwatch-Aktivisten an Julia Klöckner (CDU), Bundesministerin für Ernährung und Landwirtschaft sowie zuständig für Verbraucherschutz. Sie arbeite nicht daran, Schwachstellen zu beseitigen, so Rücker. Stattdessen halte sie ihre schützende Hand über Bauern und Unternehmen: „Indem sie es unterlässt, die offenkundigen Lücken und Schwachstellen in der Gesetzgebung zu beseitigen, arbeitet Julia Klöckner kräftig mit am nächsten Lebensmittelskandal.“

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