Brustkrebs Gesellschaft für Innere Medizin würdigt PINK!-App

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

Die Digitale Gesundheitsanwendung „PINK! Coach“ erhielt für ihre Unterstützung von Krebspatientinnen den Digitalpreis. Die Digitale Gesundheitsanwendung „PINK! Coach“ erhielt für ihre Unterstützung von Krebspatientinnen den Digitalpreis. © sharafat – stock.adobe.com

Die Digitale Gesundheitsanwendung „PINK! Coach“ begleitet Frauen während und nach der Krebstherapie. Dafür wurde ihr der Peter-Müller-Digitalpreis verliehen.

Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin (DGIM) hattim Rahmen des 131. Internistenkongresses den Peter-Müller-Digitalpreis verliehen, der herausragende digitale Innovationen im Gesundheitswesen würdigt. Die Projektentwickler der PINK gegen Brustkrebs GmbH konnten sich über ein Preisgeld von 10.000 Euro freuen. 

Digitale Hilfe bei Brustkrebs

PINK! ist eine Digitale Gesundheitsanwendung, sie kann somit verordnet und auf Krankenkassenkosten angewendet werden. Sie beinhaltet Informationen zu wichtigen Themen wie gesunder Ernährung, körperlicher Aktivität und psychischem Wohlbefinden. Ein Chatbot hilft bei der Einordnung von Nebenwirkungen der Therapie, etwa Schlafstörungen oder Appetitverlust, und gibt praktische Tipps zur Selbsthilfe. Erinnerungsfunktionen, personalisierte Tagesziele und motivierende Nachrichten helfen, Patientinnen zu bestärken und Orientierung zu geben. Auch Schrittzähler und andere Wearables lassen sich integrieren. 

PINK! bringt laut Professor Dr. Martin Möckel, Vorsitzender der DGIM-Projektgruppe DiGA/KI in Leitlinien und Mitglied der Preisjury, medizinisches Wissen, digitale Technologie und Lebenshilfe zusammen und bietet so Unterstützung bei einer Krankheit, die auch in der Inneren Medizin mit ihrem großen onkologischen Zweig wichtig ist. „Gerade für Patientinnen, die sich nach einer Brustkrebsdiagnose verunsichert fühlen oder im Alltag mit Belastungen kämpfen, ist diese Art der digitalen Begleitung ein großer Gewinn“, so der Juror. In mehreren Studien habe der Anbieter die Wirksamkeit der Anwendung belegt.

Quelle:
Presseinformation der DGIM