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Heilpraktiker wegen fahrlässiger Tötung angeklagt

Gesundheitspolitik Autor: Ruth Bahners

Die Infusionslösungen wurden mit einer ungeeigneten Waage zubereitet.
Die Infusionslösungen wurden mit einer ungeeigneten Waage zubereitet. © Fotolia/tumsubin
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Überdosierungen sollen den Tod von drei Krebspatienten des Heilpraktikers aus Brüggen versursacht haben. Die Staatsanwaltschaft Krefeld hat Anklage vor dem Landgericht Krefeld wegen fahrlässiger Tötung in Tateinheit mit dem fahrlässigen Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz erhoben.

In seinem „Biologischen Krebszentrum Bracht“ soll der Heilpraktiker Klaus R. (61) im Juli 2016 Krebspatienten den Wirkstoff 3-Bromopyruvat verabreicht haben. Drei Patienten waren direkt danach verstorben.

Die Staatsanwaltschaft Krefeld hält es für erwiesen, dass der Heilpraktiker durch erhebliche überdosierte Infusionslösungen den Tod der drei Patienten verschuldet hat. Für die Zubereitung der Lösungen habe er eine ungeeignete Waage benutzt.

Nach medizinischen Erkenntnissen durchbreche die Substanz bei Dosierungen über dem 4,5-Fachen der zulässigen Menge die Blut-Hirn-Schranke und wirke unmittelbar im menschlichen Gehirn. Die Wirkungsmechanismen und die sich daraus ergebenden organischen Folgen seien „auch rechtsmedizinisch nachweisbar todesursächlich bei den drei verstorbenen Patienten gewesen“, so die Staatsanwaltschaft.

Für den Verdacht, dass noch weitere Patienten durch eine Überdosierung des Wirkstoffs 3-Bromopyruvat zu Schaden gekommen sind, fanden sich keine Hinweise.

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