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KBV: 740 Portalpraxen reichen – knapp 600 gibt es bereits

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

Die KBV sieht sich durch Modellrechnung bestätigt.
Die KBV sieht sich durch Modellrechnung bestätigt. © Fotolia/ipopba
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Bereitschaftsdienstpraxen und Portalpraxen an Kranken­häusern nehmen eine Schlüsselposition für eine effektive Notfallver­sorgung ein. Wie viele davon bundesweit notwendig sind, hat das RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung ausgerechnet.

Unter der Prämisse eines Anfahrtswegs zum nächsten ambulanten Notfallzentrum von 30 Minuten kalkuliert das RWI einen Bedarf von 736 Einrichtungen für 99,6 % aller Einwohner Deutschlands. Gut 600 Bereitschaftsdienstzentren an Krankenhäusern gibt es bereits jetzt.

„Eine solche Größenordnung haben wir vermutet, wir sehen uns durch die Berechnungen des RWI bestätigt“, äußert sich der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Gassen zufrieden. Das Gutachten zeige, wie eine seriöse Berechnung aussehen müsse, um eine geeignete Zahl an Portalpraxen festzulegen.

Letztendlich komme es auf die Versorgungsstruktur vor Ort an. „Wenn wir in einer Region nur noch ein Krankenhaus haben und nur dort das Notfallzentrum eingerichtet werden kann, um für die Region überhaupt eine ambulante Notfallversorgung aufrechterhalten zu können, dann ist das richtig so und muss auch bei defizitärem Betrieb getragen werden.“

Das Krankenhausstrukturgesetz von 2016 sieht vor, dass an allen Krankenhäusern mit Notaufnahmen vertragsärztliche Notdienstpraxen anzusiedeln sind. Dagegen wehren sich die Kassenärzte seit Langem vehement. Nach Berechnungen des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung müsste bei Umsetzung dieser Vorgabe allein jeder der 55 400 Hausärzte zusätzlich zu den bestehenden Bereitschaftsdiensten im Schnitt 21 Dienste im Jahr absolvieren. Bei Öffnungszeiten von 7 bis 23 Uhr wäre zudem ein Zwei-Schicht-Betrieb notwendig.

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