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Kartell rund um Butylscopolamin Millionenstrafe für Boehringer Ingelheim

Gesundheitspolitik Autor: Isabel Aulehla

Die Europäische Kommission arbeitet eng mit nationalen Wettbewerbsbehörden zusammen. Die Europäische Kommission arbeitet eng mit nationalen Wettbewerbsbehörden zusammen. © finecki – stock.adobe.com
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Rund 14 Jahre lang haben die Pharmaunternehmen Boehringer Ingelheim, Linnea, Alkaloids of Australia, Alkaloids Corporation und Transo-Pharm illegale Preisabsprachen für Butylscopol­amin getroffen. Sie tauschten „sensible Geschäftsinformationen“ aus und stimmten auch Quotenzuteilungen ab, ergab eine Untersuchung der Europäischen Kommission. 

Die Firmen räumten ihren Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht ein und stimmten einem Vergleich zu.  Die fälligen Geldstrafen fielen daher um ein Zehntel geringer aus. Insgesamt verhängte die Kommission Geldbußen von 13,4 Millionen Euro. Am meisten muss Boehringer zahlen (ca. 10,4 Mio. Euro), dann folgen Linnea (ca. 1,8 Mio. Euro) und Alkaloids of Australia (ca. 560.000 Euro). 

Gemeldet wurde das Kartell von C2 Pharma, einem weiteren beteiligten Unternehmen. Gemäß der Kronzeugenregelung wurde ihm eine Geldbuße jedoch vollständig erlassen. Die Preisabsprachen erfolgten von 2005 bis 2019.

„Es ist unser erster Kartellbeschluss in dieser so wichtigen Branche, in der Wettbewerb eine wesentliche Voraussetzung für den Zugang zu erschwinglichen Arzneimitteln ist“, lässt sich Kommissar Didier Reynders, zuständig für Wettbewerbspolitik, in der Pressemitteilung der Kommission zitieren. Man habe mit den schweizerischen und australischen Wettbewerbsbehörden zusammengearbeitet und bestimmte Ermittlungstätigkeiten mit ihnen koordiniert, heißt es weiter. 

Das Gremium führt ein weiteres Verfahren gegen das Unternehmen Alchem, das ebenfalls am Kartell beteiligt war, sich aber gegen einen Vergleich entschied.

Quelle: Pressemitteilung – Europäische Kommission

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