Anzeige

Verbraucherzentrale drängt auf Kostenerstattung für digitale Pflegehelfer

Gesundheitspolitik Autor: Cornelia Kolbeck

Kochen gehört im Alter zum selbstbestimmten Leben. Wird das Gedächtnis schwächer, kann ein Rauchmelder mit Herdsteuerung mehr Sicherheit bringen. Kochen gehört im Alter zum selbstbestimmten Leben. Wird das Gedächtnis schwächer, kann ein Rauchmelder mit Herdsteuerung mehr Sicherheit bringen. © Bojan – stock.adobe.com
Anzeige

Brände in der Küche, Stürze, orientierungsloses Herumirren: Für Senioren birgt der Alltag Gefahren, insbesondere bei Demenz. Digitale Assistenten sollen helfen, die Risiken zu mindern. Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert daher Kostenerstattung.

Es gebe viele digitale Helfer in der Pflege, die das Leben der Menschen erleichtern könnten, so Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesvorstands (vzbv). Allerdings würden diese Potenziale, anders als in anderen Feldern, bisher nur unzureichend genutzt. Der vzbv-Vorstand verwies auf den Koalitionsvertrag, der vorsieht, dass die pflegerische Versorgung durch digitale Anwendungen verbessert werden soll.

Man dürfe dabei aber nicht nur an die digitalgestützte Dokumentation für die Pflegekräfte oder autonome Roboter denken, welche körperliche Arbeit erleichtern. Schon kleine Hilfsmittel könnten für die Betroffenen und ihre Angehörigen eine große Wirkung entfalten. Als Beispiele nannte er:

  • Armbanduhren mit Ortungsfunktion, die im Ernstfall informieren, wo sich eine demente Person gerade befindet;
  • Matten und Sensoren in der Wohnung, die einen Notruf absetzen, wenn Bewohnerinnen oder Bewohner nachts auf dem Weg zur Toilette stürzen;
  • Rauchmelder mit integrierter Herdabschaltung;
  • digitale Wendebetten, mit denen sich Pflegebedürftige selbst in sitzende Position fahren können und die auch beim selbstständigen Umlagern helfen und damit gegen Dekubitus wirken.

„Diese Anwendungen sind, und das ist uns wichtig, keineswegs eine technische Spielerei oder smarte Produkte des täglichen Lebens“, betont Müller. Technische Assistenzsysteme (Ambient Assisted Living, AAL) könnten pflegebedürftigen Menschen trotz abnehmender geistiger oder körperlicher Fähigkeiten ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen und damit Lebensqualität steigern.

Mangelnde Kostenerstattung bremst das Angebot aus

Müller verwies auf Umfragen, nach denen die Menschen digitalen Assistenzsystemen positiv und offen gegenüberstehen. In einer Umfrage des Zentrums für Qualität und in der Pflege sprachen sich z.B. im vergangenen Jahr rund drei Viertel der Befragten für entsprechende Systeme aus. Dennoch seien Angebot und Nachfrage überschaubar, und zwar aufgrund eines eklatanten politischen Mangels – die mangelnde Kostenerstattung, moniert Müller.

Derzeit seien nur das Hausnotrufsystem und ein mit geringen Funktionen ausgestattetes Pflegebett im Hilfsmittelverzeichnis gelistet. Bei weiteren Produkten zögerten die Kassen, was die Kostenübernahme betreffe. Im Hilfsmittelverzeichnis befänden sich befremdliche Begründungen, warum bestimmte digitale Anwendungen angeblich nicht von der Kostenerstattung erfasst sind, berichtet der vzbv-Vorstand.

So heiße es dort wörtlich: „Tablettenspender mit Erinnerungsfunktion fallen nicht in den Leistungskatalog der sozialen Pflegeversicherung, da die Erinnerungsfunktion auch jetzt auf herkömmliche Art und Weise sichergestellt werden kann, zum Beispiel mit einem analogen Wecker.“ Für Müller ist das absolut unverständlich, denn aus seiner Sicht ist z.B. für eine leicht demente Person das Klingeln eines Weckers längst nicht so eindeutig wie das Signal eines Tablettenspenders, der sich zugleich öffnet.

Dass die Kostenerstattung bei den Kassen nicht auf große Gegenliebe stößt, ist verständlich. Die Menschen werden immer älter, die Zahl der Pflegebedürftigen steigt. Da würde die Pflicht zur Erstattung von AAL ordentlich die Kassenbudgets belasten. Liegen die Verkaufspreise für digitale Medikamentenboxen noch bei unter zehn Euro, sind für ein Ortungssystem mit integriertem Notruf schon 350 bis 1200 Euro zu zahlen. Das digitale Wendebett kostet knapp 5000 Euro. Die Preise für Sturzerkennungssys­teme mit Infrarot-Sensoren für die gesamte Wohnung liegen bei mehreren 1000 Euro.

Müller geht aber davon aus, dass sich mit digitalen Helfern auch der Umzug ins Pflegeheim vermeiden bzw. hinauszögern lässt und so Kos­ten einzusparen sind.

Ein Gutachten im Auftrag des vzbv thematisiert die Kostenerstattung bei AAL. Wie Autor Professor Dr. med. Dr. jur. Christian Dierks von Dierks+Company, bemerkt, dürfen AAL derzeit nur durch die gesetzlichen Kassen finanziert werden, wenn sie nicht zugleich auch einen Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens darstellen. Die Folge sei, dass Versorgungsziele in der Pflege mitunter nicht erfüllt würden, auch wenn Deutschland andererseits erstes Land in der Welt sei, in dem Apps auf Rezept verordnet werden könnten.

Auch Gebrauchsgegenstände gehören ggf. in die Erstattung

Zu den Versorgungszielen gehören

  • die Sicherung des Erfolgs einer Krankenbehandlung, Vorbeugung einer drohenden Behinderung, (mittelbarer) Behinderungsausgleich (Paragraph 33 Abs.1 Sozialgesetzbuch V) und
  • die Erleichterung der Pflege, Linderung der Beschwerden, Ermöglichung einer selbstständigen Lebensführung (Paragraph 40 Abs.1 Sozialgesetzbuch XI).

Im Gutachten wird vorgeschlagen, §40 SGB XI um einen Absatz 1a zu ergänzen, der klarstellt, dass der Anspruch pflegebedürftiger Verbraucher auf Pflegehilfsmittel auch technische Hilfsmittel erfasst. Bei einem Nutzen für den zu Pflegenden (Verbesserung der Selbstständigkeit oder Verbesserung der Fähigkeiten z.B. bei Mobilität, Gestaltung des Alltagslebens, Lebensführung) und für die Pflegenden (physische, psychische, zeitliche Erleichterungen/Entlas­tungen) sollten AAL erstattungsfähig sein, auch wenn es sich zugleich um einen Gebrauchsgegenstand handele. Die jeweiligen AAL müssten dann in das Hilfsmittelverzeichnis/Pflegehilfsmittelverzeichnis aufgenommen werden. Als Grundlage für die Datensicherheit bei AAL sieht Prof. Dierks die Datenschutzgrundverordnung.

Pressekonferenz – Verbraucherzentrale

Klaus Müller,  Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesvorstands Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesvorstands © Gert Baumbach, vzbv
Anzeige