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Digitale Gesundheitsanwendungen Vergütung dreier weiterer DiGA geregelt

Abrechnung und ärztliche Vergütung , Kassenabrechnung Autor: Dr. med. Gerd W. Zimmermann

Die DiGA wurden dauerhaft in das Verzeichnis aufgenommen. (Agenturfoto) Die DiGA wurden dauerhaft in das Verzeichnis aufgenommen. (Agenturfoto) © iStock/GoodLifeStudio
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Nur wenige Tage, nachdem KBV und Krankenkassen eine Art „Nothonorar-Programm“ für einige Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) beschlossen haben, folgt nun eine weitere Öffnung – jetzt aber ganz offiziell durch den Bewertungsausschuss.

KBV und GKV-Spitzenverband haben im Bewertungsausschuss die Abrechnung für drei weitere DiGA geregelt. Die Anwendungen wurden vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte nicht nur vorläufig, sondern dauerhaft in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen. Es handelt sich um die DiGA „Vivira“ – ein therapeutisches Training per App für zu Hause bei Rückenschmerzen, „HelloBetter Panik“ – einen Therapiekurs gegen Panikattacken und den „Selfapys Online-Kurs bei Depression“. Während „HelloBetter Panik“ und “Selfapys“ nur verordnet und nach GOP 01470 EBM (2,03 Euro) berechnet werden können, gibt es für „Vivira“ ein Zusatzhonorar.

Der Bewertungsausschuss hat zum 1. Juli 2022 beschlossen, die Gebührenordnungsposition (GOP) 01472 als Zusatzpauschale für die Befund- und Verlaufskontrolle als ärztliche Leistung während der Behandlung mit der DiGA “Vivira“ in den EBM aufzunehmen. Die GOP ist – wie schon die GOP 01471 - mit 64 Punkten (7,21 Euro) bewertet und kann von Hausärzten, Internisten ohne Schwerpunkt, Orthopäden und Fachärzten für Chirurgie berechnet werden, die Patienten im Alter von mindestens 18 Jahren behandeln. Die Leistung ist einmal im Behandlungsfall berechnungsfähig und höchstens zweimal im Krankheitsfall. Da es auch hier keinen gesonderten Arztzugang zu den Daten der DiGA gibt, kann diese Verlaufskontrolle nicht im Rahmen einer Videosprechstunde erfolgen.

Aktuell resultiert nach diesem Beschluss folgender „DiGA-EBM“

GOP

Legende

Euro

Bemerkungen

01470

Zusatzpauschale für das Ausstellen einer Erstverordnung einer digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) aus dem Verzeichnis gemäß § 139e SGB V, einmal im Behandlungsfall

2,03

Die Leistung kann von Ärzten und Psychotherapeuten für alle beim BfArM gelistete DiGA berechnet werden, die Patienten im Alter von mindestens 18 Jahren versorgen. Sie kann auch abgerechnet werden, wenn die Verordnung in einer Videosprechstunde erfolgt.

86701

Pauschale für das Ausstellen einer Erstverordnung einer digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) für Kinder und Jugendliche, die in die Altersgruppe 12 bis 17 Jahre des Verzeichnisses nach § 139e Absatz 1 SGB V aufgenommen wurden, einmal im Behandlungsfall

2,00

Die Leistung kann von Pädiatern bei der Verordnung der DiGA Rehappy (Schlaganfall App), Mawendo (Bewegungstherapie) und compagnion patella (Therapieprogramm bei Knieschmerzen) berechnet werden.

01471

Zusatzpauschale für die Verlaufskontrolle und die Auswertung der digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) somnio, einmal im Behandlungsfall

7,12

Die Gebührenordnungsposition 01471 ist auch bei Durchführung der Leistung im Rahmen einer Videosprechstunde berechnungsfähig, wenn dies durch Angabe der bundeseinheitlich kodierten Zusatzkennzeichnung 88220 dokumentiert wird.

86700

Pauschale für Leistungen im Zusammenhang mit der Anwendung der digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) Zanadio (digitales Abnehmprogramm mit einem ganzheitlichen Therapieansatz), Invirto - Die Therapie gegen Angst, Cankado Pro-React Onco (App für Brustkrebspatientinnen), Mawendo (Bewegungstherapie), Oviva Direkt für Adipositas, compagnion patella (Therapieprogramm bei Knieschmerzen)., einmal im Behandlungsfall, zweimal im Krankheitsfall

7,12

Die Leistung kann von Hausärzten, Kinderärzten, Internisten mit und ohne Schwerpunkt (inklusive der Fachärzte, die an der Onkologie-Vereinbarung teilnehmen), Gynäkologen, Orthopäden, Chirurgen (mit Ausnahme der Fachärzte für Plastische und Ästhetische Chirurgie), Fachärzten für Physikalische und Rehabilitative Medizin sowie Fachärzten, die nach den Kapiteln 16, 21, 22 und 23 Leistungen berechnen dürfen und Fachärzten mit der Zusatzweiterbildung Psychotherapie berechnet werden.

01472

Zusatzpauschale für die Verlaufskontrolle und die Auswertung der digitalen

Gesundheitsanwendung (DiGA) Vivira gemäß dem Verzeichnis für digitale

Gesundheitsanwendungen gemäß § 139e SGB V, einmal im Behandlungsfall, zweimal im Krankheitsfall

7,12

Die Leistung kann von Hausärzten, Internisten ohne Schwerpunkt, Orthopäden und Fachärzten für Chirurgie berechnet werden, die Patienten im Alter von mindestens 18 Jahren behandeln.

Quelle: Beschluss der Partner der Gesamtverträge (KBV/GKV-Spitzenverband) vom 1. Mai 2022 und vom Bewertungsausschuss aus der 595. Sitzung zum 1. Juli 2022

Medical-Tribune-Bericht

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