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E-Rezept Gematik gibt Startschuss zum 1. September

e-Health , Telemedizin Autor: Michael Reischmann

Im September geht es offiziell los mit dem E-Rezept – zumindest teilweise. Im September geht es offiziell los mit dem E-Rezept – zumindest teilweise. © MQ-Illustrations – stock.adobe.com
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Die Testphase des E-Rezepts wird zum 31. August 2022 beendet, teilt die Gematik mit. Der Rollout beginnt ab September mit Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe.

Alle Qualitätskriterien seien bei der bisherigen Erprobung erreicht worden, verkündet die Gematik nach ihrer Gesellschafterversammlung. „Damit können bundesweit (Zahnarzt-)Praxen und Krankenhäuser das E-Rezept nun in der Regelversorgung nutzen, sofern die technischen Voraussetzungen gegeben sind. Apotheken werden ab 1. September 2022 flächendeckend in Deutschland elektronische Rezepte annehmen.“

Bevor in sechs weiteren Regionen das E-Rezept eingeführt wird, müssen in Schleswig-Holstein und Westfalen-Lippe drei Erfolgskriterien“ erreicht werden:

  1. In beiden Gebieten müssen 25 % der Verordnungen verschreibungspflichtiger Arzneimittel als E-Rezepte ausgestellt werden.
  2. Die Patienten sind mit einer Kampagne über das E-Rezept zu informieren.
  3. Die Quote von Patienten, die aufgrund von Fehlern beim E-Rezept zur Praxis zurückkehren, um sich ein Muster 16 Formular als Ersatz geben zu lassen, muss unter 3 % liegen. 

In Westfalen-Lippe sind bereits 55 % und in Schleswig-Holstein 66 % der Apotheken bereit für das E-Rezept. Das teilten Ende Juli der Deutsche Apothekerverband und der Bundesverband Deutscher Apothekensoftwarehäuser mit. Sie gehen davon aus, dass ab dem 1. September 2022 die Apotheken bundesweit mit der notwendigen Software ausgestattet sind. Das Personal von 8.500 der 18.000 Apotheken habe schon die Schulung zur fehlerfreien Nutzung der E-Rezepte-Module absolviert und sei damit „E-Rezept-ready“.

Anfang August hatte die Gematik verkündet, dass sich jetzt mit der E-Rezept-App auch die digitalen Verordungen für die gesamte Familie verwalten lassen. Das heißt: Angehörige können nicht nur die eigenen Rezepte, sondern auch die der Kinder oder von betreuten Pflegebedürftigen empfangen und einlösen. Notwendig dafür ist, dass die NFC-fähige elektronische Gesundheitskarte (eGK) und die dazugehörige PIN für die Familienmitglieder bei der Krankenkasse beantragt und anschließend in der App angemeldet werden.

Patienten haben drei Möglichkeiten, um E-Rezepte in der Apotheke einzulösen:

  • Papierausdruck: Statt des „rosa Zettels“ erhält der Patient einen Papierausdruck mit Rezeptcode.
  • elektronische Gesundheitskarte: In der Apotheke vor Ort kann das Rezept über die eGK des Patienten abgerufen werden.
  • E-Rezept-App: Der Patient erhält das Rezept direkt auf sein Smartphone, kann dieses an die Wunschapotheke senden und das benötige Medikament vorbestellen.

Auf Detailfragen zur Nutzung des E-Rezepts gibt z.B. die KV Westfalen-Lippe online Antworten.

Die KV Schleswig-Holstein kündigt Videokonferenzen mit den beteiligten Softwarehäusern für Ärzte und MFA im August an.

Medical-Tribune-Bericht

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