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Hausarzt im Ruhestand versorgt Geflüchtete in Erstaufnahmeeinrichtung

Niederlassung und Kooperation Autor: Isabel Aulehla

Asylbewerber haben Anspruch auf eine medizinische Versorgung nach Vorgaben des Asylbewerberleistungsgesetzes. Asylbewerber haben Anspruch auf eine medizinische Versorgung nach Vorgaben des Asylbewerberleistungsgesetzes. © hkama – stock.adobe.com
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Ein engagierter Internist in Niedersachsen ­widmet sich der medizinischen Betreuung von Flüchtlingen. Um auf psychosomatische Erkrankungen eingehen zu können, ist er Teil des Kooperationsprojekts „refukey“ des Netzwerks für traumatisierte Flüchtlinge in Niedersachsen.

Eigentlich hätte Dr. ­Karl-Heinz Utescher seinen Ruhestand gerne genutzt, um zu verreisen. Eine Knie-OP durchkreuzte diesen Plan. „Im Jahr 2015 kam dann aber die Welt zu mir“, erzählt der 69-Jährige. Als mehr und mehr Flüchtlinge Deutschland erreichten, rief das Gesundheitsamt der Stadt Oldenburg bei ihm an. Der hausärztliche Internist erklärte sich bereit, in einer schnell umgestalteten Tennishalle die obligatorischen Erstuntersuchungen der Menschen vorzunehmen. Er führte körperliche Untersuchungen durch, impfte und veranlasste ergänzende fachärztliche Untersuchungen, sofern erforderlich.

Mittlerweile wurde die städtische Notunterkunft aufgelöst. Dr. ­Utescher versorgt nun Geflüchtete im ehemaligen Kloster Blankenburg, dem Oldenburger Standort der Niedersächsischen Landesaufnahmebehörde. Zweimal die Woche bietet er eine Sprechstunde für die rund 420 Menschen an. Politisch lehnt er die Unterbringung vieler Geflüchteter in gesellschaftlich isolierten Heimen allerdings ab. „Ich helfe trotzdem, weil ich im Kleinen Menschlichkeit herstellen will“, betont er. Der Internist ist nicht die einzige medizinische Versorgung vor Ort. Ein Team der Johanniter Unfallhilfe leistet Erste Hilfe und steht rund um die Uhr bei Notfällen zur Verfügung.

Die neue Tätigkeit des Arztes unterscheidet sich in wesentlichen Punkten von der Arbeit in der Praxis – beispielsweise ist er auf einen Dolmetscher angewiesen, um mit den Patienten sprechen zu können. Auch die abweichende Etikette mancher Religion ist zu beachten, etwa bei der Behandlung muslimischer Frauen.

Viele der Patienten sind von ihren Erlebnissen im Bürgerkrieg oder auf der Flucht gezeichnet. Körperlich äußert sich die Gewalt­erfahrung etwa an Fehlbildungen infolge schlecht oder gar nicht versorgter Brüche. Auch alte Schusswunden, Granat- oder vernarbte Bombensplitterverletzungen machen einigen der Geflüchteten zu schaffen. 

Gesetz schränkt die Versorgung Geflüchteter ein

Behandeln dürfen Dr. Utescher oder konsiliarärztlich um Rat gebetene Fachärzte solche Verletzungen nicht in allen Fällen. „Das Asylbewerberleistungsgesetz lässt nur eine Versorgung akuter Krankheitszustände zu“, erklärt er. Neben kriegs- und fluchtbedingten Verletzungen hat er es aber auch mit den üblichen Zivilisationskrankheiten zu tun, etwa mit Bluthochdruck, Diabetes und koronarer Herzkrankheit: „Zu viel Süßes. Das scheint in vielen Ländern das gleiche Problem zu sein.“ Ein weiterer Schwerpunkt seiner Arbeit sind die nach Infektionsschutzgesetz erforderlichen Impfungen von Menschen aller Altersgruppen.

Nicht selten stellt der Arzt auch fest, dass die Beschwerden von Patienten nicht körperlich verursacht werden. Diese Erkrankungen würden mit den traumatisierenden Erfahrungen der Geflüchteten zusammenhängen, meint er. Dr. Utescher legt daher großen Wert auf eine psychosomatische Herangehensweise. Viele der Fähigkeiten, die er dafür braucht, habe er sich bei seiner Weiterbildung zum Palliativmediziner angeeignet: „Ich habe gelernt, den Menschen zuzuhören und offen mit ihnen zu sprechen. Mein Fokus liegt ganz auf ihnen, nicht auf den Geräten.“ 

Manchmal könnten schon ungünstige räumliche Umstände die Symptome eines Traumas erneut hervorrufen, gibt der Mediziner zu bedenken. Zum Beispiel könne eine Frau, die für den Weg zur Toilette an vielen Männerräumen vorbeigehen muss, Flashbacks ihrer Vergewaltigung erleiden. Um Patienten mit psychischen Erkrankungen behandeln zu können, arbeitet der Hausarzt mit einem Psychologenteam zusammen. „Häufig wünschen sich die Patienten eine Betreuung durch die kooperierenden Psychologen“, erzählt Dr. Utescher. Auch die Karl-Jaspers-Klinik, ein Fachkrankenhaus für Psychiatrie und Psychotherapie kooperiert mit ihm. Die drei Akteure nennen ihr Projekt „refukey“. 

Auf eine lange Dauer können die Behandlungen jedoch nicht ausgerichtet werden – viele Menschen bleiben nur einige Monate, bis sie eine andere Wohnstätte zugewiesen bekommen. Dies erschwere die Versorgung, berichtet der Internist. Termine bei Fachärzten würden für die Geflüchteten gar nicht erst vereinbart, wenn es aufgrund der Wartezeit passieren könne, dass der Betroffene zum jeweiligen Zeitpunkt nicht mehr vor Ort ist. 

Der Leistungsanspruch geflüchteter Menschen

Laut Verbraucherzentrale haben Asylbewerber Anspruch auf eine medizinische Versorgung nach Vorgaben des Asylbewerberleistungsgesetzes. In den ersten 18 Monaten erhalten sie weniger Leistungen als gesetzlich Versicherte, danach bekommen sie eine elektronische Gesundheitskarte und sind Sozialhilfeempfängern gleichgestellt. Wie diese auch, müssen sie Zuzahlungen zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entrichten, wobei eine Belastungsgrenze von 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen gilt. Da der Sozialhilfe-Regelsatz eines Haushaltsvorstands 416 Euro monatlich beträgt, ergibt sich eine Zuzahlung von 99,84 Euro im Jahr.

Kosten teurer Medikamente werden klaglos übernommen

Dr. Utescher ist als Arzt auf Honorarbasis bei der Landesaufnahmebehörde tätig. Zurate gezogene Fachärzte reichen den Überweisungsschein bei der KV Niedersachsen ein, diese kümmert sich um die Abwicklung. Alle für die Behandlung erforderlichen Medikamente rezeptiert der Arzt. „Die Erstattung funktioniert problemlos. Selbst HIV-Medikamente, die über viele Tausend Euro kosten, werden klaglos übernommen“, berichtet er. Nicht der finanzielle Aspekt seiner Arbeit in der Unterkunft sei der Grund seines Engagements. Vielmehr freue er sich über den Dank der Patienten. „Die Dankbarkeit zeigt sich zum Beispiel, wenn muslimische Frauen, die sonst eher distanziert sind, mich herzlich drücken“, erzählt der Arzt.  Die medizinischen Räume der Unterkunft sind mit den wichtigsten Geräten ausgestattet. Einen PC gibt es allerdings nicht, folglich auch kein Praxisverwaltungssystem. Der Arzt muss aus dem Kopf verordnen und handschriftlich dokumentieren.  Während der Coronapandemie reichten die Räume des ehemaligen Klosters nicht aus, um viele Menschen gleichzeitig zu isolieren oder unter Quarantäne zu stellen, berichtet Dr. Utescher. Als kürzlich 160 Geflüchtete per Bus aus anderen Bundesländern nach Oldenburg verbracht wurden, wurde dies zum Problem. Bei der Ankunft stellte sich heraus, dass fünf von ihnen mit SARS-CoV-2 infiziert waren. 

Quarantäne erst nach Verlegungen möglich

Alle 160 Menschen mussten daher in Quarantäne gehen. Da jedoch nicht genügend Räume auf dem Gelände verfügbar waren, mussten zahlreiche Einwohner in eine andere Unterkunft verlegt werden. Glücklicherweise erholten sich alle Erkrankten schnell und ohne Symptome zu zeigen. Altersbedingt möchte sich Dr. Utescher, der selbst zur COVID-19-Risikogruppe gehört, in naher Zukunft aus „der ersten Reihe der Versorgung“ zurückziehen, erzählt er. Er freue sich, wenn es gelänge, die Versorgung der Geflüchteten durch einen anderen, jüngeren Hausarzt auch zukünftig sicherzustellen.

Medical-Tribune-Bericht

Dr. Karl-Heinz Utescher, Hausärztlicher Internist Dr. Karl-Heinz Utescher, Hausärztlicher Internist © Privat
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