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Macht das Terminservicegesetz das MVZ-Recht arztfreundlicher?

Niederlassung und Kooperation Autor: Thomas Trappe

Der MB-Vorsitzende appellierte an ärztliche Institutionen, „Beschlüsse zu dem Thema zu verabschieden“, um der Forderung Nachdruck zu verleihen, dass nicht immer mehr Medizinische Versorgungzentren in die Hände von Investoren übergehen. Der MB-Vorsitzende appellierte an ärztliche Institutionen, „Beschlüsse zu dem Thema zu verabschieden“, um der Forderung Nachdruck zu verleihen, dass nicht immer mehr Medizinische Versorgungzentren in die Hände von Investoren übergehen. © Fotolia/georgerudy
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Das Terminservice- und Versorgungsgesetz könnte um Regelungen zu MVZ erweitert werden, die die Macht von Investoren beschränken. Das deutet jedenfalls der Chef des Marburger Bundes (MB), Rudolf Henke, an.

Henke, der für die CDU im Bundestag sitzt und Vizevorsitzender des Gesundheitsausschusses ist, berichtete bei der Jahreshauptversammlung der Ärztegewerkschaft von Treffen, die sein Parteifreund Jens Spahn für Januar plane. Hier kämen Investoren, Ärzte und Kritiker einer zunehmenden MVZ-Expansion zusammen, um dem Bundesgesundheitsminister ihre Positionen dazulegen. Die Ärzteschaft habe dort „eine große Möglichkeit, Einfluss zu nehmen“, so Henke.

Mehrheit der Stimmrechte und Anteile für die MVZ-Ärzte

Der MB-Vorsitzende appellierte an ärztliche Institutionen, also z.B. Berufsverbände oder KVen, in den nächsten Monaten „Beschlüsse zu dem Thema zu verabschieden“, um der Forderung Nachdruck zu verleihen, dass nicht immer mehr Medizinische Versorgungzentren in die Hände von Investoren übergehen. Entsprechende Resolutionen bei Ärztetagen habe es bereits gegeben.

Er sei zuversichtlich, sagte Henke, dass das TSVG noch in diesem Sinne modifiziert werde. Konkret plädiert er für gesetzliche Vorgaben, mit denen die Mehrheit der Stimmrechte und MVZ-Anteile den dort arbeitenden Ärzten zugesichert würden – als Gegengewicht zu kommerziellen Interessen der Betreiber. Weiterhin könnten MVZ-Filialgründungen regional beschränkt werden, etwa auf Bundesländer. Auch Gewinnentnahmen könnten untersagt werden.

Firmenhintergrund sollte auf dem Briefkopf erkenntlich sein

Ebenso gehe es um eine größere Transparenz. „Wenn ein Augenarzt für einen Konzern und nicht selbstständig arbeitet, sollte das auf dem Briefkopf ersichtlich sein“, sagte Henke. „Für Patienten macht das einen großen Unterschied.“

Henke beklagte bei den MVZ „kapitalistische Kommerzialisierungstendenzen“, die es einzudämmen gelte. Der Gesetzgeber habe dem „Tür und Tor geöffnet“, beim TSVG könnte das nun korrigiert werden.

Eine Konzentration von Arztsitzen bei MVZ-Investoren treffe nicht nur den niedergelassenen Bereich, sondern auch angestellte Ärzte, für die der MB spricht: Allen, die in MVZ angestellt arbeiteten, würden durch Monopolisierungen in ihren Möglichkeiten eingeschränkt, frei ihre Arbeitgeber auszusuchen.

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