
Neuer Schub für HÄPPI Rheinland-Pfalz testet Primärversorgungszentren auf dem Land, Baden-Württemberg stellt die Vergütung in der HzV sicher

Hier sieht der HzV-Vertrag mit der AOK ab Oktober zusätzliche Vergütungen für Primärversorgungszentren vor:
- HÄPPI-Basispauschale: 20 € pro AOK-HzV-Versichertem und Teilnahmejahr auf die Pauschale 1
- Transformationszuschlag: 10 € pro Versichertem und Teilnahmejahr auf die P1 (in den ersten vier Quartalen)
- Zuschlag nichtärztlich akademisierte Gesundheitsberufe im HÄPPI: 5 € (0,5 Vollzeitkraft, VZK), 7,50 € (0,75 VZK), 10 € (1 VZK) pro Versichertem und Jahr. 15 € je Gesundheitsberuflerin/
-berufler bei mehr als 1,5 VZK
Voraussetzungen für die HÄPPI-Vergütung sind die Erfolgsfaktoren des Pilotprojekts: Delegation an akademische Gesundheitsberufe, Nutzung digitaler Anwendungen wie Online-Terminbuchung, Videosprechstunden und Messenger sowie die Kooperation mit Pflegeheimen sowie Fachärztinnen und -ärzten, die an den AOK-Verträgen nach § 140a SGB V teilnehmen.
Praxen, die sich zum HÄPPI weiterentwickeln wollen, können dafür ein Workbook mit Beispielen für Delegation und zum Einsatz digitaler Tools nutzen (haevbw.de/
haeppi). Zudem bietet der HÄV Schulungen und Beratungen an. Zweimal jährlich finden Fortbildungen statt, die den Teampraxen zur Information und zum Austausch dienen. HÄPPI-Praxen verpflichten sich, an regelmäßigen Evaluationen teilzunehmen. So will man Effektivität und Effizienz der interprofessionellen Zusammenarbeit, der Patientenzufriedenheit und der digitalen Angebote überprüfen und optimieren. Digitale, standardisierte Patientenbefragungen gehören zur Qualitätssicherung der Praxen. 2024 wurde das HÄPPI-Konzept in zehn HzV-Einrichtungen in Baden-Württemberg erprobt und von der Universität Heidelberg evaluiert.
In Rheinland-Pfalz wird HÄPPI aktuell durch sieben Hausarztpraxen über sechs Monate hinweg erprobt. Das Projekt wird mit 280.000 Euro aus Landesmitteln sowie von der AOK gefördert. „Bei den teilnehmenden Praxen handelt es sich größtenteils um Einzelpraxen, aber auch Gemeinschaftspraxen und ein MVZ“, so Dr. Barbara Römer, Landesvorsitzende des HÄV.
Die Praxen liegen alle in ländlichen Gebieten. Neben Workshops zum Change-Management innerhalb der Praxisteams erhalten sie unter anderem einen kostenfreien, KI-basierten Telefonassistenten für den Projektzeitraum. Fünf Praxen arbeiten mit Primary Care Managerinnen bzw. Managern, eine Praxis mit einem Physician Assistant und eine mit einen Gesundheits- und Pflegemanager. Die interprofessionelle Zusammenarbeit ermöglicht neue Aufgabenverteilungen und entlastet Ärztinnen und Ärzte spürbar.
In Baden-Württemberg habe man gezeigt, dass HÄPPI für jede Praxisgröße machbar sei, so Dr. Simon Schwill von der Universität Heidelberg. Das Ganze sei aber noch über den Projektstatus hinaus zu entwickeln. Bevor HÄPPI flächendeckend ausgeweitet werde, sei es unter anderen strukturellen Rahmenbedingungen zu testen. Es fehle die Sichtbarkeit in strukturschwächeren und unterversorgten Gebieten.
Quelle: Medical-Tribune-Bericht