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Pilotprojekt HÄPPI startet im Sommer

Niederlassung und Kooperation Autor: Dr. Ingolf Dürr

Im Juli 2024 startet das Pilotprojekt „HÄPPI-Praxis“. Im Juli 2024 startet das Pilotprojekt „HÄPPI-Praxis“. © Henrik Dolle – stock.adobe.com
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Im Herbst hatte der Hausärztinnen- und Hausärzteverband sein Konzept für ein „Hausärztliches Primärversorgungszentrum – Patientenversorgung Interprofessionell“, kurz HÄPPI, vorgestellt. In Baden-Württemberg wird das Konzept nun auf Praktikabilität geprüft.

Der Bedarf an hausärztlicher Versorgung wächst kontinuierlich, gleichzeitig fehlen bundesweit fast 5.000 Hausärzte. Um dieser Herausforderung zu begegnen, soll die „HÄPPI-Praxis“ als ergänzendes Angebot etabliert werden. Das Konzept sehe innovative Strukturen vor, die Arbeitsprozesse erleichtern und neue Formen der Teamarbeit ermöglichen sollen, sagen Dr. Susanne Bublitz und Prof. Dr. Nicola Buhlinger-Göpfarth, die beiden Vorsitzenden des HÄV Baden-Württemberg.

Ein zentrales Element bestehe darin, Praxismitarbeitende je nach Fachkenntnissen und unter hausärztlicher Supervision mehr in die Patientenversorgung einzubinden. Zudem erfolge eine verstärkte Ausrichtung auf die Bedürfnisse der Patienten durch strukturiert erfasste Patient Reported Outcomes (PROs) sowie die intensivere Nutzung digitaler Praxismanagement-Tools. 

Praxen aller Größen sollen teilnehmen

Nachdem man die AOK Baden-Württemberg für die Finanzierung gewinnen konnte, steht jetzt der Praxistest an. Ab Juli 2024 soll die Pilotphase in zehn baden-württembergischen Hausarztpraxen stattfinden. Gesucht werden große Praxen mit mindestens drei und mittlere Praxen mit mindestens zwei vollen Versorgungsaufträgen sowie kleine Praxen mit einem Versorgungsauftrag. Einige Initiativbewerbungen sind laut Prof. Buhlinger-Göpfarth schon eingegangen. 

Um an der Pilotierung teilzunehmen, müssen die Praxen verschiedene Kriterien erfüllen, z.B. mindestens einen nicht-ärztlichen akademischen Gesundheitsberuf beschäftigen und das Hausarzt-/Facharztprogramm der AOK bedienen (s. Kasten). 

Diese Voraussetzungen müssen Pilotpraxen erfüllen

  • Konsequente Delegation unter hausärztlicher Supervision. Im Hausarztpraxisteam befindet sich mindestens eine nicht-ärztlich akademisierte Gesundheitsberuflerin oder Studierende, die mindestens im 2. Semester ihres Studiums ist, z.B. zur PA oder Primary Care Managerin.
  • Einsatz von Messenger und Telesprechstunde
  • Patientenbefragungen zu PROs
  • Teilnahme am Vertrag zur Integrierten Versorgung Pflegeheim der AOK sowie Unterstützung der AOK-Facharztverträge
  • Qualifikationen zur kleinen Chirurgie und Sonografie sowie eine Weiterbildungsbefugnis
  • Qualifizierte Erreichbarkeit für Patienten außerhalb der Notdienstzeiten

Für die Teilnahme an der Pilotierung erhalten die Praxen für sechs Monate eine Unterstützung von monatlich 10.000 Euro. Dieses Geld soll helfen, die Kosten für die Fachkraft des akademisierten Gesundheitsberufs, für die notwendigen digitalen Tools, die Kooperation und Vernetzung mit anderen Gesundheitsberufen sowie den zeitlichen Mehraufwand für die praxisinterne Kommunikation zu decken.

Der HÄV hilft bei der Implementierung. Die wissenschaftliche Begleitung übernimmt die Universität Heidelberg. Evaluiert wird z.B., wie gut die neuen Prozesse und Werkzeuge in den Praxisalltag integriert werden können und ob sie zur Zufriedenheit der Praxisteams sowie der Patienten beitragen. Bei einem positiven Ergebnis könne das Projekt zur Blaupause für andere Regionen werden. Der HÄV setzt sich auch dafür ein, dass ein rechtlicher Rahmen für mehr Delegation geschaffen wird. Das sei für eine regelhafte Implementierung des Konzepts wesentlich. Derzeit würden Delegation oder digitaler Fortschritt im EBM nicht angemessen abgebildet. Dort gebe es immer noch den starren Arzt-Patienten-Kontakt, kritisiert Prof. Buhlinger-Göpfarth.

Quelle: 22. Baden-Württembergischer Hausärztetag

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