Anzeige

TI-Pauschale korrigiert BMG ändert Regelungen auf Drängen der KBV

Praxismanagement , Praxis-IT Autor: Isabel Aulehla

Die monatlichen TI-Pauschalen sind nun festgelegt worden. Die monatlichen TI-Pauschalen sind nun festgelegt worden. © MQ-Illustrations – stock.adobe.com
Anzeige

Das Bundesgesundheitsministerium hat die Höhe der monatlichen TI-Pauschale festgelegt, die Praxen für die Betriebskosten der Telematikinfrastruktur erhalten. Zuvor hatten KBV und GKV-Spitzenverband sich dazu nicht einigen können. 

Die Pauschale gilt bereits seit Juli und ist von der Praxisgröße abhängig. Beispielsweise erhält eine Praxis mit zwei Ärzten, deren Konnektor noch nicht oder bereits vor 2021 getauscht wurde, monatlich 237,78 Euro. Bei mehr als drei Ärzten steigt der Betrag auf 282,78 Euro, bei über sechs Ärzten auf 323,90 Euro

Wurde der Konnektor bereits getauscht und von den Krankenkassen finanziert, gibt es weniger Geld. Über die exakten Modalitäten informiert die KBV

Um die Pauschale zu erhalten, müssen folgende TI-Anwendungen vorhanden sein. Fehlt eine davon, erhält die Praxis nur den halben Betrag, fehlen zwei oder mehr, entfällt die Pauschale ganz: 

  • Notfalldatenmanagement/elektronischer Medikationsplan
  • elektronische Patientenakte
  • Kommunikation im Medizinwesen (KIM)
  • elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
  • elektronischer Arztbrief
  • ab 1. Januar 2024: elektronische Verordnungen

Das Bundesgesundheitsministerium erklärt, man habe sich bei der Gesamtsumme der TI-Pauschale an bisherigen Finanzierungsvereinbarungen orientiert. Im Regelfall würden einer Praxis daher alle Kosten erstattet. Die KBV kündigte an, dies kritisch prüfen zu wollen. In der Vergangenheit hätten Praxen stets zugezahlt, betont sie. Verärgert ist man auch über die hohen Kürzungen bei fehlenden Anwendungen. Dies seien  „Sanktionen durch die Hintertür“.

Anzeige