Impfpflicht in Praxen Das müssen Niedergelassene wissen

Praxisführung Autor: Isabel Aulehla

Zur Impfpflicht von Gesundheitspersonal kursieren viele Befürchtungen. Zur Impfpflicht von Gesundheitspersonal kursieren viele Befürchtungen. © iStock/hxyume

Wann müssen Ärzte durch die einrichtungsbezogene Impfpflicht Bußgelder zahlen oder die Zulassung ruhen lassen? Und haften sie, wenn Patienten sich wegen ungeimpften Personals mit dem Coronavirus infizieren? Antworten auf vier heikle Fragen.

Das Infektionsschutzgesetz verpflichtet Mitarbeitende in Gesundheitseinrichtungen bis zum 15. März nachzuweisen, dass sie gegen COVID-19 immun sind oder dass eine Impfung aus medizinischen Gründen nicht möglich ist. Zur konkreten Umsetzung in Arztpraxen gibt es in den Teams aber noch viele Fragen. Zudem kursieren Befürchtungen rund um Kündigungen, Bußgelder und Personalmangel.

Um Klarheit zu schaffen, hat das Bundesministerium für Gesundheit eigens eine Handreichung erarbeitet, ebenso der Deutsche Hausärzteverband. Der Berufsverband der niedergelassenen Diabetologen in Sachsen (BVNDS) hat gar ein Rechtsgutachten einer Kanzlei erstellen lassen. Anhand dieser Quellen hier ein Überblick über die wichtigsten Fragen zu den Folgen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht.

Wenn im Folgenden von „ungeimpften“ Personen die Rede ist, sind Personen gemeint, die nicht geimpft sind, obwohl keine Kontraindikationen bestehen und die auch nicht als genesen gelten.

Medical-Tribune-Bericht