G-BA-Beschluss „Damit wird der Erkrankungswert der Tabaksucht anerkannt“

Praxismanagement , Geld und Steuern Autor: Isabel Aulehla

Jugendliche starten meistens mit Vapes, greifen später aber oft zur herkömmlichen Tabakzigarette. Jugendliche starten meistens mit Vapes, greifen später aber oft zur herkömmlichen Tabakzigarette. © IGraDesign - gettyimages

Bestimmten Patientinnen und Patienten darf künftig Vareniclin oder Nikotin auf Kassenrezept verordnet werden. Ist das ein historischer Schritt oder eine halbherzige Lösung? Der Pneumologe Dr. Alexander Rupp ordnet ein. Es geht um Folgekosten, Lobbyismus und eine herandampfende Generation neuer Raucherinnen und Raucher.

Herr Dr. Rupp, wie bewerten Sie die Tragweite des G-BA-Beschlusses vom 15. Mai, laut dem Arzneimittel zur Tabakentwöhnung in bestimmten Fällen von der GKV bezahlt werden? 

Dr. Alexander Rupp: Die Tragweite ist als enorm einzustufen, da hiermit zum ersten Mal Medikamente – explizit Nikotinprodukte und Vareniclin – für schwer abhängige Rauchende einmalig in drei Jahren im Rahmen evidenzbasierter Entwöhnungsprogramme von der GKV übernommen werden. Dies gilt auch für Rauchende, die trotz einer Risikoerkrankung wie COPD, Asthma oder einer Herz-Kreislauf-Erkrankung den Tabakverzicht nicht schaffen. Damit wird erstmalig der Erkrankungscharakter der zugrundeliegenden Tabakabhängigkeit, F17.2,…

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