Praxis-Pkw Fehler im Fahrtenbuch werden teuer

Praxismanagement , Geld und Steuern Autor: Insa Stoidis-Connemann, Steuerberaterin

Auch elektronische Fahrtenbücher müssen bestimmte Anforderungen erfüllen. Auch elektronische Fahrtenbücher müssen bestimmte Anforderungen erfüllen. © NDABCREATIVITY – stock.adobe.com

Als Steuerberaterin empfiehlt man selbstständigen Ärzten stets ein Fahrtenbuch für den betrieblich genutzten Pkw, weil damit wesentlich höhere Kosten gegenüber dem Finanzamt geltend gemacht werden können. Besonders beliebt sind heutzutage elektronische Fahrtenbücher. Doch Vorsicht ist geboten: Auch hier lauern einige Fallstricke.

Ein Fahrtenbuch dient dazu, alle beruflichen Fahrten lückenlos zu erfassen, um diese später gegenüber dem Finanzamt nachweisen zu können. Anstatt pauschal nur 0,30 Euro pro Kilometer als Aufwand anzusetzen, können so die echten höheren Kosten größtenteils geltend gemacht werden. Selbstständige nutzen gerne ein elektronisches Fahrtenbuch, weil das bequemer ist, als täglich in ein Büchlein zu schreiben. Ein Beschluss des Bundes­finanzhofs vom 12. Januar 2024 (Az.: VI B 37/23) betont allerdings erneut, dass auch elektronische Fahrtenbücher bestimmte Anforderungen erfüllen müssen, um anerkannt zu werden. 

So muss das Fahrtenbuch in einer „geschlossenen“ Form geführt werden, um nachträgliche Veränderungen auszuschließen oder transparent zu dokumentieren. Im Fall, mit dem sich der BFH beschäftigte, fehlte es z.B. an der Erkennbarkeit nachträglicher Veränderungen.

Doch selbst wenn man alles – also auch die Programmprotokolle – dem Sachbearbeiter bzw. Betriebsprüfer zur Verfügung stellt, so handelt es sich nach Ansicht des Finanzamtes dennoch nur um eine „Loseblatt-Ausgabe“, wenn die notwendige „buchförmige“ Gestalt fehlt. Häufige Fehler, die unbedingt vermieden werden sollten, da sie zur Nichtanerkennung des Fahrtenbuchs führen, sind:

Fehlende oder fehlerhafte Fahrtenbücher können zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen, nämlich zur vollen Versteuerung nach der 1-%-Methode: Pro Monat werden 1 % des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs gewinnerhöhend berücksichtigt – egal, was wirklich für das Transportmittel gezahlt wurde.

Man sollte also beim Führen des Fahrtenbuchs äußerste Sorgfalt walten lassen und die Anforderungen des Finanzamtes genau beachten. Nur so können berufliche Fahrten steuermindernd berücksichtigt werden und unliebsame Überraschungen vermieden werden.

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