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In fünf Jahren 250 CME-Punkte – 98 % der Niedergelassenen schaffen das

Praxismanagement , Praxisführung Autor: Michael Reischmann

Seit 2004 verloren rund 150 Nachweislose ihre Zulassung.
Seit 2004 verloren rund 150 Nachweislose ihre Zulassung. © Fotolia/M.Dörr & M.Frommherz
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14.472 Ärzte und Psychotherapeuten mussten 2017 ihrer KV nachweisen, dass sie innerhalb ihrer Fünf-Jahres-Frist mindestens 250 Fortbildungspunkte gesammelt hatten. Nur 288 erfüllten die Aufgabe nicht.

Mit 98 % Erfüllungsquote konnte das ohnehin stets hohe Niveau im aktuellen Nachweiszeitraum noch einmal getoppt werden“, freut sich KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel. Dass 288 Ärzte und Psychotherapeuten es nicht schafften, mit Präsenzseminaren, Online-Fortbildungen etc. ausreichend Punkte zu sammeln und das entsprechende Ärztekammerzertifikat ihrer KV vorzulegen, führt die Kassenärztliche Bundesvereinigung weniger auf fachliche Gründe zurück als vielmehr auf private Ursachen wie die Aufgabe der Praxis oder familienbedingte Belastungen.

„Die Kassenärztlichen Vereinigungen greifen durch, wenn es sein muss“

Seit der gesetzlichen Einführung der Nachweispflicht im Jahr 2004 wurde 147 Ärzten und Psychotherapeuten die Zulassung bzw. Krankenhausärzten die Ermächtigung zur ambulanten Behandlung gesetzlich Versicherter entzogen, da sie ihrer Fortbildungspflicht auch nicht innerhalb einer Nachholfrist nachkamen. In neun Fällen verloren Ärzte die Genehmigung, sich anstellen zu lassen. Diese Zahlen zeigten auch, „dass die Kassenärztlichen Vereinigungen durchgreifen, wenn es sein muss“, so Dr. Kriedel. Die Vorstufe des Zulassungsentzugs sind Honorarkürzungen, bis der verspätete Nachweis der KV vorliegt.

Ebenfalls seit 2004 sind Vertragsärzte und -psychotherapeuten gesetzlich verpflichtet, ein Qualitätsmanagementsystem in der Praxis einzuführen und weiterzuentwickeln. Die KVen erheben alle zwei Jahre in Stichproben, wie die Umsetzung erfolgt. Bei der jüngsten Stichprobe von 3212 angeschriebenen Ärzten und Psychotherapeuten antworteten 97 %. Demnach 90 % der Praxen setzen QM-Maßnahmen um. Laut KBV nutzen Niedergelassene spezifische Verfahren wie „QEP – Qualität und Entwicklung in Praxen®“sowie Schulungs- und Beratungsangebote der KVen. Es würden Instrumente wie ein professionelles Fehlermanagement sowie eine systematische Patienteninformation und -aufklärung genutzt.

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