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Änderung der Verbandkasten-Norm In KFZ-Verbandkasten gehören auch Gesichtsmasken

Praxismanagement , Praxisführung Autor: Isabel Aulehla

Bestehende Verbandskästen ohne Masken müssen nicht ausgetauscht oder nachgerüstet werden. Bestehende Verbandskästen ohne Masken müssen nicht ausgetauscht oder nachgerüstet werden. © iStock/FotoDuets
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Künftig sollen Gesichtsmasken im KFZ-Verbandskasten mitgeführt werden. Für im Handel befindliche Produkte gilt eine Übergangsfrist.

Seit dem 1. Februar gehören auch zwei medizinische Gesichtsmasken zur Ausstattung von KFZ-Verbandskästen. Das Deutsche Institut für Normung hat die entsprechende DIN angepasst. Bestehende Verbandskästen müssen jedoch nicht ausgetauscht oder nachgerüstet werden, teilt der Bundesverband Medizintechnologie mit.

Bis zum 31. Januar 2023 dürfen im Handel befindliche Produkte uneingeschränkt erworben werden, da sie als qualitativ gleichwertig gelten. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr wird die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung ändern, die die Mitnahmepflicht von Verbandkästen regelt. Es gibt zudem weitere Neuerungen in der KFZ-Verbandkasten-Norm. Der Bundesverband Medizintechnologie hat einen Infoflyer erstellt.

Quelle: Pressemitteilung – Bundesverband Medizintechnologie

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