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Risikominimierte Dokumentation: Fehler in der Arzneitherapie vermeiden

Patientenmanagement , Praxismanagement Autor: Cornelia Kolbeck

Es gilt, auf die regelmäßige Aktualisierung der Informationen achten. Es gilt, auf die regelmäßige Aktualisierung der Informationen achten. © iStock/EmirMemedovski
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Mit Handlungsempfehlungen zur Dokumentation von Arzneimittelverordnungen will das Aktionsbündnis Fehler in der Medikamentierung erreichen. Das Netzwerk, dem auch Krankenhäuser, Fachgesellschaften, Berufsverbände und Krankenkassen angehören, verweist auf geschätzte 250 000 Krankenhauseinweisungen jährlich, die auf vermeidbare Medikationsfehler zurückzuführen sind.

Das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) gibt Handlungsempfehlungen zur Dokumentation von Arzneitherapieentscheidungen. Diese sollen Ärzten helfen, Doppeldeutigkeiten oder Raum für Missverständnisse bei der Interpretation von Verordnungen zu minimieren. Bisher habe eine solche Handlungsempfehlung für Deutschland nicht existiert, heißt es.

Basierend auf internationalen Empfehlungen raten die Experten der Projektgruppe Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) zur Dokumentation von Zusatzinformationen, die nicht auf üblichen Verordnungsblättern (z.B. Muster 16 bzw. Verordnungskurve in der Patientenakte) Platz finden.

Anpassungen könnten im stationären Sektor oder in besonderen Situationen erforderlich sein. Als Beispiele werden die Versorgung von Risikopatienten, Kindern, Schwangeren/Stillenden, Op-Patienten angeführt sowie die Versorgung mit Hochrisikoarzneimitteln und elektronische Verordnungen. Ein geeigneter Dokumentationsort sollte vereinbart werden.

Empfehlungen im Kurz-, Lang- und Kitteltaschenformat

Zur sicheren Arzneimittelauswahl heißt es u.a.: Die Informationen werden typischerweise in der Patientenakte dokumentiert (auf Papier oder in der Praxissoftware). Dabei ist insbesondere für die sichere Dosierung von Arzneimitteln auf eine regelmäßige Aktualisierung der medikationsrelevanten Angaben zu achten, z.B. Gewichtsveränderungen bei Kindern und Nierenfunktion bei älteren Patienten. Selbstmedikation, z.B. pflanzliche Arzneimittel, sollte insbesondere bei klinischer Relevanz mit erfasst werden. Es wird weiterhin zur Vorsicht geraten bei Abkürzungen für Wirkstoffe, um Fehlinterpretationen auszuschließen. Würden Abkürzungen verwendet, sollten diese laut AG AMTS durch schriftlich vereinbarte Regelungen standardisiert sein (vgl. auch Spezifikation des bundeseinheitlichen Medikationsplans).

Eingegangen wird auch auf „besondere Applikationsarten, die zudem mit einem höheren Risiko von Anwendungsfehlern einhergehen bzw. bei fehlerhafter Anwendung ein besonders hohes Potenzial für Nebenwirkungen haben“. Diese sollten eindeutig und daher ausgeschrieben verordnet sein (z.B. intrathekal, Kurzinfusion).

Die Empfehlungen betreffen sowohl die ambulante als auch die stationäre Versorgung. Es gibt sie in einer Kurz- und einer Langfassung und einer Kitteltaschenversion.

Quelle: Homepage des APS

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