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Steuerfreie Prämie Team in der Inflation unterstützen

Praxismanagement , Team Autor: Insa Stoidis-Connemann, Steuerberaterin in Leer

Arbeitgeber können ihr Personal durch eine Sonderprämie finanziell entlasten. Arbeitgeber können ihr Personal durch eine Sonderprämie finanziell entlasten. © PhotoSG – stock.adobe.com
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Praxisinhaber können ihren Beschäftigten nun eine steuerfreie „Inflationsprämie“ von bis zu 3.000 Euro zahlen. Allerdings haben sie selbst mit steigenden Kosten zu kämpfen. Wie sich dieses Dilemma lösen lässt.

Bis Ende 2024 können Praxisinhaber ihren Angestellten eine steuer- und abgabenfreie Inflationsausgleichsprämie von bis zu 3.000 Euro zahlen. Dies hat die Bundesregierung im September beschlossen. Doch es bleiben viele Fragen. Fest steht bisher:

  • die Befristung 4.9.2022 bis 31.12.2024 ist einzuhalten
  • Zahlungen der Arbeitgeber sind bis zu 3.000 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei möglich
  • die Zahlung kann auch in mehreren Teilbeträgen erfolgen
  • die Zahlungen müssen „zusätzlich“ zum Arbeitslohn gezahlt werden. Es muss sich folglich um Zahlungen außerhalb des vertraglich vereinbarten oder tariflich geschuldeten Arbeitslohnes handeln. Es dürfen weder Weihnachts- oder Urlaubsgeld in diese steuerfreien Zahlungen umgewandelt werden noch sons­tige Sonderzahlungen, die bereits vertraglich feststehen. Es handelt sich um eine „Extra-Prämie“ für Arbeitnehmer.

Einen Anspruch auf diese Zahlung haben Arbeitnehmer nicht. Wenn jedoch für einen Beschäftigten eine Prämie gezahlt wird, dann, so sagen Arbeitsrechtler, ist der „Grundsatz der Gleichbehandlung“ zu beachten. Man kann also nicht einen anderen (unliebsamen) Beschäftigten leer ausgehen lassen. Es sei denn, dies lässt sich gut begründen. Ein Unternehmen könnte etwa nur Beschäftigte unterhalb einer bestimmten Einkommensgrenze mit einer Inflationsprämie bedenken und Besserverdiener davon ausnehmen.

Kassiert nur jeder siebte Beschäftigte eine Prämie?

Wie viele Arbeitgeber diese Prämie überhaupt zahlen können, ist nicht absehbar – schließlich haben auch die Praxen mit höheren Kosten zu kämpfen. Selbst die Bundesregierung geht davon aus, dass nur jeder siebte Arbeitnehmer in den Genuss der Prämie kommen wird (bezogen auf alle hiesigen Arbeitnehmer).

Man sollte bedenken: Gute Mitarbeiter will man halten und beim Kampf mit den steigenden Preisen unterstützen. Und: Es muss nicht unbedingt die volle Prämie gezahlt werden, jeder Praxisinhaber kann selbst über die Höhe entscheiden. Was könnte man also tun?

Einmalige Zahlung statt Gehaltserhöhung

Es bietet sich z.B. an, die Prämie in den kommenden Monaten bzw. zwei Jahren anstelle einer Gehaltserhöhung zu zahlen. Dabei hätte dann der Arbeitnehmer „mehr Netto vom Brutto“, als es bei einer normalen Gehaltserhöhung der Fall wäre – und der Chef spart die Arbeitgeberanteile für die Sozialversicherung.

Das Gleiche gilt, wenn man die Prämie oder Teile davon als „Dank für einen besonderen Einsatz des Arbeitnehmers“ in diesem Jahr oder bei einer besonderen Gelegenheit zahlen würde. So oder so ist zu raten: Da bisher nicht alle möglichen Einzelheiten zur Handhabung der Inflationsprämie bekannt sind, sollte man auch künftig verfolgen, ob sich noch weitere Möglichkeiten bieten.

Medical-Tribune-Gastbeitrag

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