Eine Nullrunde beim KV-Honorar Inflation ließ sich 2023 in der Hausarztmedizin nicht ausgleichen

Praxismanagement , Geld und Steuern Autor: Michael Reischmann

Im Bundesdurchschnitt betrug der GKV-Umsatz im Kollektivvertrag je Hausärztin/-arzt 2023 laut Honorarbericht der KBV exakt 248.465 Euro. Im Bundesdurchschnitt betrug der GKV-Umsatz im Kollektivvertrag je Hausärztin/-arzt 2023 laut Honorarbericht der KBV exakt 248.465 Euro. © Andrey Popov - stock.adobe.com

Als der Erweiterte Bewertungsausschuss 2022 entschied, dass der Orientierungswert für EBM-Leistungen 2023 nur 2 % höher ausfällt, war die Ärzteschaft enttäuscht. Jetzt lässt sich sagen: Es kam sogar noch schlimmer. Nur um matte 0,3 % legte der gemittelte Umsatz pro Hausärztin/-arzt zu.

Im Bundesdurchschnitt betrug der GKV-Umsatz im Kollektivvertrag je Hausärztin/-arzt 2023 laut Honorarbericht der KBV exakt 248.465 Euro. Das waren lediglich 640 Euro bzw. 0,3 % mehr Honorar als 2022. Und das lag auch nicht daran, dass etwa die Zahl der Kolleginnen und Kollegen in die Höhe geschossen wäre. Im Gegenteil. Laut KBV waren im 4. Quartal 2023 54.691 Allgemeinmedizinerinnen und -mediziner sowie hausärztliche Internistinnen und Internisten an der Versorgung beteiligt. Das waren 0,3 % mehr als im Vorjahresquartal. Umgerechnet auf den Teilnahmeumfang sank die Beteiligung im Quartalsvergleich sogar um 0,1 %.

Die Honorarwerte streuen allerdings zwischen den KV-Regionen deutlich. Den niedrigsten Durchschnittsumsatz je Arzt weist die KBV für Hamburg aus, nämlich 191.737 Euro (was ein Minus von 9,4 % gegenüber 2022 bedeutet). Den höchsten Durchschnittswert findet man in Sachsen-Anhalt mit 307.654 Euro (-1,1 % ggü. 2022). Weitere Angaben finden Sie in der Tabelle.

Beim Honorarumsatz je Behandlungsfall betrug der Bundesdurchschnitt 72,04 Euro, was immerhin eine Verbesserung um 4,2 % bedeutet. 

Honorarumsatz von Allgemeinärzten/Hausärztlichen Internisten 2023 ggü. 2022
KVJe Arzt in EuroVeränderungJe Behandlungsfall in EuroVeränderung
20232022 202320224,2 %
Bund 248.465247.8180,3 % 72,0469,174,2 %
Baden-Württemberg200.593202.146-0,8 % 75,6872,544,3 %
Bayerns244.940242.445 1,0 %76,4872,775,1 %
Berlin215.315212.9011,1 %66,8964,543,6 %
Brandenburg289.511287.1360,8 %76,0872,135,5 %
Bremen246.545240.0192,7 % 63,2960,864,0 %
Hamburg191.737211.673-9,4 %59,8262,31-4,0 %
Hessen235.717240.727-2,1 %64,0762,851,9 %
Mecklenburg-Vorp.271.545 280.781-3,3 %71,3469,752,3 %
Niedersachsen293.450285.9372,6 %75,1470,60 6,4 %
Nordrhein241.319240.4960,3 % 71,3369,402,8 %
Rheinland-Pfalz 271.503265.5542,2 %75,8971,855,6 %
Saarland266.403256.4123,9 %71,6467,885,5 %
Sachsen254.634260.751-2,3 %68,4365,963,7 %
Sachsen-Anhalt 307.654311.220-1,1 % 74,3372,083,1 %
Schleswig-Holstein 244.806242.0491,1 %72,5269,244,7 %
Thüringen292.959290.6440,8 %76,0572,065,5 %
Westfalen-Lippe 255.528253.6050,8 %67,7265,114,0 %
Quelle: KBV-Honorarbericht 4/2023

Die Mittelwerte in den Ländern reichen von 59,82 Euro in Hamburg bis 76,48 Euro in Bayern. 

Im Vergleich zu allen Vertragsärztinnen und -ärzten sowie -psychotherapeutinnen und -therapeuten schnitt die Gruppe Allgemeinmedizin/hausärztliche Innere Medizin schwächer ab. Denn der durchschnittliche Honorarumsatz über alle Köpfe hinweg legte zumindest um 1,6 % zu auf 246.577 Euro. Je Behandlungsfall betrug das Plus 3,5 %. 

Aber auch der Zuwachs um 1,6 % für alle Niedergelassenen blieb deutlich unterhalb der vom Statistischen Bundesamt ermittelten Inflationsrate von 5,9 %, kommentiert die KBV ihre Honorarzahlen. 

Krankenkassen verlangen einen Stopp bei den Ausgaben

Aktuelle GKV-Forderungen nach einem Ausgabenmoratorium seien deshalb realitätsfern, meint KBV-Chef Dr. Andreas Gassen. „Der ambulante Bereich ist bereits quotiert und chronisch unterfinanziert.“

2023 standen bundesweit rund 45,4 Mrd. Euro für die ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung von gesetzlich Versicherten zur Verfügung. Davon entfielen 17,4 Mrd. Euro auf Leistungen, die die Kassen extrabudgetär bezahlen. Die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung wurde um 1,37 Mrd. Euro für selektivvertragliche Leistungen und die ambulante spezialfachärztliche Versorgung bereinigt. 40 % davon entfielen allein auf Baden-Württemberg mit der starken hausarztzentrierten Versorgung und den Facharztverträgen. Negativ wirkte sich laut KBV der Wegfall der Neupatientenregelung aus. Diese Leistungen sind seit 2023 wieder mengenbegrenzt. 

Quelle: Honorarbericht der KBV für 2023