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TI-Störung: Fragen nach Verantwortung und Kostenübernahme weiter ungeklärt

Praxismanagement , Praxis-IT Autor: Anouschka Wasner

Kein Anschluss unter dieser Nummer: Der Schaden durch die TI-Störung soll bis in Millionenhöhe gehen. Kein Anschluss unter dieser Nummer: Der Schaden durch die TI-Störung soll bis in Millionenhöhe gehen. © phonlamaiphoto – stock.adobe.com
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Nach mehreren Wochen Störung in der Telematik-Infrastruktur sollen die Konnektoren in allen Praxen wieder einwandfrei laufen. Wer für die entstandenen Kosten durch die notwendigen Dienstleistungen aufkommt, scheint aber noch lange nicht geklärt.

Die Störung des Versichertenstammdatendienstes sei behoben, meldet die Gematik Mitte Juli. Aufgrund eines Konfigurationsfehlers in der zentralen Telematik-Infrastruktur (TI) war seit dem 27. Mai 2020 der Versichertenstammdatendienst in Teilen gestört. Der Betreibergesellschaft Gematik zufolge löste ein fehlerhafter Wechsel des Vertrauensankers (Trust Service List), der für die Auflösung von Namen in IP-Adressen notwendig ist, die Störung aus. Jetzt seien alle an die TI angeschlossenen Konnektoren wieder online. Ende gut, alles gut?

Kaum. Selbst wenn man vom Vertrauensverlust absieht, ist das Thema nicht vom Tisch. Denn noch ist unklar, wer die Kosten für die Störungsbehebung übernimmt.

Kosten sollen über Pauschale gedeckt sein – in der Regel

Zunächst hatte die Gematik zugesichert, dass den Betroffenen keine Kosten entstehen sollen. Am 12. Juni meldete sie, sie werde bei den TI-Servicepartner darauf hinwirken, dass die Ärzte bei der Behebung der Störung auf die bestehenden Vertragsbeziehungen zurückgreifen können. Am 15. Juli hieß es dann, „dass Updates zum Praxisalltag gehören – deren Kosten im Regelfall durch die TI-Betriebskostenpauschale abgedeckt sind“. Im Regelfall?

Das „Handelsblatt“ ist davon überzeugt, dass der Streit, wer für den Schaden aufkommt, gerade erst beginnt. Im Zentrum stünde dabei die komplexe Vertragsstruktur zwischen der Gematik als Verantwortliche für den TI-Aufbau, der Bertelsmann-Tochter Arvato als Betreiberin der zentralen TI sowie den Ärzten und IT-Dienstleistern.

Es gebe zwar eine Pauschale von 248 Euro pro Quartal für die Wartung. Doch ist laut „Handelsblatt“ nicht klar, ob die Pauschale überhaupt für zentral in der TI gemachte Fehler gedacht ist. Zumal die Summe in jenen Fällen, in denen der Dienstleister die Störung vor Ort beheben muss, oftmals nicht reichen dürfte. Deswegen würden sich auch viele Dienstleister nicht darauf einlassen, dem Vorschlag der Gematik, keine Rechnung zu schreiben, zu folgen.

Der Schaden geht schätzungsweise in die Millionenhöhe. Alles Weitere werden wohl die Juristen klären müssen. Für den Wechsel des Vertrauensankers verantwortlich ist Arvato. In einem Bericht des Gesundheitsministeriums soll es heißen: „Laut Auffassung der Gematik wurden bei der Aktualisierung des Vertrauensankers fachliche und betriebliche Vorgaben nicht eingehalten.“

Bis die Schuldfrage geklärt ist, könnte es dauern

Das „Handelsblatt“ berichtet aber auch, in Konzernkreisen heiße es, dass der Fehler auch bei der fehlenden Aktualisierung der Vertrauensliste der Konnektoren, die die Gematik final freigibt, oder an anderer Stelle liegen könne.

Bis die Schuldfrage geklärt ist, wird es also wohl dauern. Solange dürften die IT-Dienstleister auf ihren Rechnungen sitzenbleiben. Und Praxen, die bereits etwas bezahlt haben, erst recht.

Medical-Tribune-Bericht

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