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Versprechen zu Praxisverwaltungssystemen hinterfragen

Praxis-IT , Praxismanagement Autor: Michael Reischmann

Einen KIM-Dienst benötigen alle Praxen spätestens ab Januar 2021. Einen KIM-Dienst benötigen alle Praxen spätestens ab Januar 2021. © iStock/Eoneren
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Ab Januar 2021 benötigen alle Praxen einen Dienst für „Kommunikation im Medizinwesen“ (KIM), weil sie AU-Bescheinigungen elektronisch an die Kassen weiterleiten müssen. Die KBV bietet dafür in Konkurrenz zu den Praxissoftware-Firmen einen eigenen KIM-Dienst an.

Notfalldatensatz, Medikationsplan, elektronischer Arztbrief – bei den Telematikanwendungen wird den Ärzten derzeit viel versprochen. Doch es hakt. Beispiel Notfalldatensatz. Damit ein Arzt ab dem dritten Quartal auf der Gesundheitskarte solche Daten bearbeiten kann, braucht er einen elektronischen Heilberufsausweis der Version „G2“. Bis der neue Prozess zwischen den genehmigenden Kammern und den Ausweisherstellern läuft, bekommen Ärzte und Psychotherapeuten in Rheinland-Pfalz aber noch „G0“-Ausweise, die hier nicht weiterhelfen. Das berichtet Peter Andreas Staub, Vorstand der KV Rheinland-Pfalz.

Auch beim neuen Kommunikationsdienst im Medizinwesen (KIM) für den sicheren Dokumentenversand sollten Praxisinhaber aufpassen, rät Staub. KIM wird in jede Praxissoftware integriert. Neu ist: Die KBV macht dafür nicht nur die Vorgaben, sondern sie tritt auch als Konkurrent der IT-Unternehmen mit ihrem eigenen Dienst „kv.dox“ an. Dieser ist laut Staub mit allen Praxisverwaltungssystemen (PVS)kompatibel und bleibt im Rahmen der GKV-Kostenpauschalen. Die Ärzte könnten also ihren PVS-Anbieter auf die kv.dox-Alternative hinweisen. Die KBV habe die Möglichkeit, zu klagen, falls ihr System von einer PVS ausgeschlossen werde.

Einen KIM-Dienst benötigen alle Praxen spätestens ab Januar 2021, wenn sie AU-Bescheinigungen elektronisch an die Kassen weiterleiten müssen. Die KBV hofft, kv.dox im Sommer anbieten zu können.

Quelle: KV RLP – Vertreterversammlung

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