Anzeige

Weiterbildung: Warum der Praktische Arzt doch kein Facharzt ist

Praxismanagement , Praxisführung Autor: Anouschka Wasner

Der Praktische Arzt kann die Prüfung für den Facharzt für Allgemeinmedizin nachträglich ablegen. Der Praktische Arzt kann die Prüfung für den Facharzt für Allgemeinmedizin nachträglich ablegen. © iStock.com/KatarzynaBialasiewicz
Anzeige

Seit einigen Jahren schon dürfen Praktische Ärzte gemäß EU-Richtlinie den Titel Facharzt für Allgemeinmedizin tragen. Aber wenn es um eine Weiterbildungsbefugnis geht, werden sie auf einmal wieder zum Praktischen Arzt. Warum ist das so? Und wie kann der Arzt trotzdem eine Befugnis erhalten?

Eine Weiterbildungsbefugnis kann für Hausärzte viel wert sein. Etwa wenn Unterstützung benötigt wird oder die Praxis einen Nachfolger ins Boot holen möchte. Oder wenn man seine Begeisterung für die hausärztliche Arbeit an die Nachkommenden weitergeben will.

Er sei jetzt schon seit über 30 Jahren niedergelassen, wandte sich ein Praktischer Arzt an uns. Jetzt habe er bei der Ärztekammer Westfalen-Lippe einen Antrag auf Befugnis zur Weiterbildung im Fach Allgemeinmedizin gestellt. Er habe auch schon eine Kollegin, die infrage käme. Die räumlichen Voraussetzungen sowie die Zusammensetzung der Patienten seien gegeben und nach so langer Berufserfahrung sei er selbstverständlich davon ausgegangen, über die notwendige Kompetenz zur Weiterbildung zu verfügen. All dessen ungeachtet habe die Ärztekammer Westfalen-Lippe jedoch seinen Antrag abgelehnt.

Der Niedergelassene ist enttäuscht: „Meine Motivation ist, junge Kolleginnen und Kollegen für unser Fachgebiet zu begeistern.“ Trotz Hausärztemangel habe er jetzt der Kollegin absagen müssen. Aber er frage sich weiterhin, ob die Ablehnung aus diesem formalen Grund zwingend erforderlich ist.

Ist die Ablehnung des Arztes gerechtfertigt?

Auf Nachfrage teilte uns die Kammer in Münster mit, es sei richtig, dass der Hausarzt gemäß EU-Richtlinie 86/457/EWG den Titel „Facharzt für Allgemeinmedizin“ führen dürfe. Das berechtige ihn über das Führen hinaus aber zu nichts Weiterem – formal habe er die Weiterbildung nicht durchlaufen.

In § 5 der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe heißt es dazu: „Die Befugnis zur Weiterbildung kann nur erteilt werden, wenn der Arzt die Bezeichnung führt, fachlich und persönlich geeignet ist und eine mehrjährige Tätigkeit nach Abschluss der entsprechenden Weiterbildung nachweisen kann.“ Für eine Weiterbildungsbefugnis werden also nicht nur Eignung und Titel vorausgesetzt, sondern auch die Tätigkeit „nach Abschluss der entsprechenden Weiterbildung“. Die kann unser Praktischer Arzt aber leider nicht nachweisen.

Für die Entschlossenen gibt es aber trotzdem einen Weg zur Weiterbildungsbefugnis, so die Kammer. Der Praktische Arzt kann sich der Herausforderung stellen und die Prüfung für den Facharzt für Allgemeinmedizin sozusagen nachträglich ablegen. Oder alternativ: Er unterzieht sich einem Fachgespräch, das ihn ausschließlich, aber immerhin für die Weiterbildungsbefugnis qualifiziert.

Große inhaltliche Unterschiede gebe es zwischen diesen beiden Formen des alternativen Zugangs nicht, so der geschäftsführende Arzt der Ärztekammer, Dr. ­Markus Wenning, die abgefragten Inhalte drehten sich um Themen wie DMP, Familienmedizin oder kleine Chirurgie, „so etwas kann da schon mal fehlen“. Und in beiden Fällen würde sich der Praktische Arzt vor einer dreiköpfigen Prüfkommission wiederfinden. Der einzige Unterschied bestünde letztlich darin, dass bei einem Fachgespräch ggf. die Prüfgebühr erlassen werden kann. Die Entscheidung für oder gegen Prüfung oder Fachgespräch hänge also davon ab, ob es dem Arzt nur um die Weiterbildungsbefugnis geht oder ob ihm die Prüfung zum Allgemeinmediziner in seinem weiteren Berufsleben noch nützlich sein kann.

Hausärztemangel darf nicht an Versorgungsqualität kratzen

Aber warum wird es den weiterbildungswilligen Praktischen Ärzten eigentlich so schwer gemacht? Trotz ernst zu nehmenden Hausärztemangels dürfe man die Qualitätssicherung in der hausärztlichen Versorgung nicht außer Acht lassen, betont der Vertreter der Ärztekammer. Der Standard einer Nachprüfung könne das absichern. Und davon abgesehen: Über einen Mangel an Weiterbildern könne sich NRW mit seinen über 1000 Weiterbildern in Allgemeinmedizin wirklich nicht beschweren.

Die gesetzte Hürde scheint auch nicht unüberwindbar hoch zu sein: Zwei bis drei Anträge auf Weiterbildungsbefugnis von Praktischen Ärzten würden bei ihnen in der Woche eingehen, sagt die Kammer. Einige der Antragsteller würden zwar wieder abspringen, wenn sie die Bedingungen erfahren, die meisten würden sich aber dem Fachgespräch oder der Prüfung unterziehen. In der Regel mit Erfolg.

Anzeige