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Cannabistherapie ohne Genehmigungsvorbehalt – Selektivvertrag statt Antragsverfahren

Verordnungen Autor: Ruth Bahners

Die Antragsverfahren zu Cannabistherapien nehmen oft einige Zeit in Anspruch und verlängern die Wartezeit der Schmerzpatienten. Die Antragsverfahren zu Cannabistherapien nehmen oft einige Zeit in Anspruch und verlängern die Wartezeit der Schmerzpatienten. © Tinnakorn – stock.adobe.com
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Die Verordnung von Cannabinoiden krankt an bürokratischen Hürden, meint die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin. Deshalb möchte sie mit der AOK Rheinland/Hamburg einen Selektivvertrag ohne Genehmigungsvorbehalt testen.

Per Selektivvertrag soll die Versorgung mit Cannabinoiden bei Schmerzpatienten mit schweren und unkontrollierbaren Symptomen vom Genehmigungsvorbehalt der Krankenkasse befreit werden. Darüber verhandelt die Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin (DGS) mit der AOK Rheinland/Hamburg.

Nach Angaben von DGS-Präsident Dr. Johannes Horlemann wird ein Drittel der Cannabinoidanträge von den Krankenkassen abgelehnt. Ursache sei häufig, dass der Medizinische Dienst die Indikation anders beurteile als der verordnende Arzt. Das betreffe häufig chronische nicht-turmorbedingte Schmerzen.

Dr. Horlemann erzählt von einem Patienten, der nach einem Motorradunfall unter starken Nervenschmerzen in einem gelähmten Arm litt. Obwohl alle Standardtherapien inklusive der Behandlung mit Opioiden erfolglos blieben, lehnte die Kasse die Cannabisverordnung zunächst ab. Erst nach Intervention sei die Behandlung gestattet worden. Der Patient berichte heute „von einem neuen Leben, das ihm geschenkt wurde“, so der DGS-Präsident.

Keine Hinweise auf missbräuchliche Anwendung

Hauptindikationen für eine Verordnung von Cannabinoiden seien chronische, insbesondere neuropathische Schmerzen, Rücken- und Tumorschmerzen sowie andere Schmerzformen. Die meisten Verordner seien Hausärzte, Schmerzmediziner und Neurologen. 

Hinweise auf eine missbräuchliche Auslegung oder Anwendung des Gesetzes von 2018 seien bisher nicht bekannt geworden. Die Kassen berichteten, dass die Verordnungen nicht übermäßig angestiegen seien.

Dennoch müssen laut Dr. Horlemann zu viele Patienten zu lange auf eine angemessene Verordnung warten, insbesondere im hausärztlichen Bereich. Verordner würden entmutigt und Patienten vor den Hürden der Antragstellung zurückschrecken.

Zusammen mit der AOK Rhein-land/Hamburg will die DGS nun versuchen, die Cannabisverordnung ohne Genehmigungsvorbehalt zu ermöglichen. Als Ersatz und „zwingendes Eingangskriterium“ soll ein 40-Stunden-Curriculum dienen, um das Vertrauen in die Qualität der ärztlichen Versorgung herzustellen. Das Projekt soll wissenschaftlich begleitet werden. Die DGS wird zudem ihre Leitlinie „Cannabis in der Schmerztherapie“ bis zum Jahresende überarbeiten. Laut AOK wird der Vertrag auch anderen Kassen offenstehen. Dr. Horlemann hofft auf eine bundesweite Ausdehnung.

Medical-Tribune-Bericht

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