Anzeige

Verbandmittel regressfrei verordnen

Verordnungen Autor: Isabel Aulehla

Die Verordnung von Verbandmitteln sollte lückenlos dokumentiert werden. Die Verordnung von Verbandmitteln sollte lückenlos dokumentiert werden. © iStock/xtrekx
Anzeige

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) hat eine Infokarte zur Verordnung von Verbandmitteln erstellt.

Verbandmittel gelten als Medizinprodukt und sind verordnungs- und erstattungsfähig, heißt es in der Infokarte. Ärzte müssen sie auf Muster 16 verordnen, eine PZN kann dabei eingetragen werden. Es gelten weder die Aut-idem-Regelung noch die Importquote. Besonders kostenintensive Behandlungsfälle können bei der KV als Praxisbesonderheiten geltend gemacht werden. Daher sollte man die Verordnung von Verbandmitteln lückenlos dokumentieren, betont der BVMed.

Quelle: Bürokratieindex 2019

Anzeige