Automatisch Organspender? Ja, aber mit Resetknopf

Interview Autor: Maya Hüss

Wie kann die Zahl der Organspender steigen? Rechts: Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Dr. Theodor Windhorst. Wie kann die Zahl der Organspender steigen? Rechts: Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Dr. Theodor Windhorst. © Fotolia/Dan Race, ÄKWL

In Deutschland gibt es zu wenig Menschen, die sich als Organspender melden. Die Einführung einer Widerspruchslösung könnte das vielleicht ändern. Befürworter Dr. Theodor Windhorst, Kammerchef in Westfalen-Lippe, erklärt, dass es mehrerer Maßnahmen bedarf, um die Situation zu verbessern.

Laut einer aktuellen Umfrage stehen 80 % der Befragten der Organspende positiv gegenüber. Lediglich 36 % der Menschen besitzen aber einen Ausweis. Braucht Deutschland die Widerspruchslösung, damit mehr Menschen als Spender zur Verfügung stehen?

Dr. Theodor Windhorst: Ja, ich halte eine Widerspruchslösung, bei der man automatisch als Spender registriert wird, nach dem Vorbild von Ländern wie Spanien, Österreich und den Niederlanden für sinnvoll. Die derzeit geltende Zustimmungslösung ist nicht genug, um das Leid auf der Warteliste zu lindern. Nicht einverstanden bin ich mit der zweijährigen schriftlichen Informationspflicht an die Versicherten, die sich für die Krankenkassen aus der Entscheidungslösung, also aus dem Transplantationsgesetz, ergibt. 80 Millionen Euro kostet die Kampagne jedes Jahr und es wird zu distanziert aufgeklärt. Das Problem ist, dass sich Menschen nicht für Dinge interessieren, die sie nicht direkt betreffen, deshalb ist es schwierig schriftliche Zustimmungen zu bekommen. Mit der Widerspruchslösung kann man sie immerhin zu einer Entscheidung zwingen. Wenn man kein Spender sein möchte, muss man sich eben die Zeit nehmen und widersprechen. Allerdings halte ich eine Widerspruchslösung nicht für ein Allheilmittel. Damit sich wieder mehr Menschen dazu bereit erklären, nach ihrem Tod ihre Organe zu spenden, bedarf es eines ganzen Pakets an Maßnahmen.

Können Sie das bitte genauer beschreiben?

Dr. Windhorst: Ärzte haben die Pflicht, die Patienten und Angehörigen bei der Organspende über den Hirntod und die Organentnahme aufzuklären, und das ohne Bewertung. Meiner Meinung nach sollten auch Hausärzte stärker in die Aufklärungsarbeit miteinbezogen werden. Ich könnte mir eine neue EBM-Ziffer zur umfassenden Beratung über die Organentnahme in der Praxis vorstellen. Eventuell auch in Form einer Extrasprechstunde, die es z.B. schon bei chronisch Kranken gibt. Weiter sollte Angehörigen und denjenigen, die sich für eine Organspende entschieden haben, ein Vetorecht eingeräumt werden, so wie in Spanien. Derjenige, der seine Organe spenden will, muss immer die Freiheit besitzen schnell und ohne Erklärung den Resetknopf drücken zu können. Auch Angehörige, sollten sie mit der Situation am Sterbebett überfordert sein, könnten von ihrem Vetorecht Gebrauch machen und die Organspende verhindern. Wir müssen die Angehörigen immer miteinbeziehen. Knallharter Automatismus ist hier für alle Beteiligten fehl am Platz.

Was müsste in den Krankenhäusern passieren?

Dr. Windhorst: Zunächst müssten die Transplantationsbeauftragten soweit freigestellt werden, dass sie sich ganz auf die Organentnahme und um die Angehörigen kümmern können. Auch sollte die Wertschätzung in Form des finanziellen Ausgleichs erhöht werden. Insgesamt sollte Krankenhäusern ein höherer Betrag pro Organentnahme zugeteilt werden. Eine Pauschale von derzeit rund 5000 Euro deckt nicht einmal die Kosten. Hier müsste man die Krankenkassen mehr in die Verantwortung nehmen. Positiv sehe ich, dass wir in Europa ein dreigeteiltes System haben, in dem keine Interessenkonflikte entstehen können: die Organentnahme-Krankenhäuser einerseits, die Krankenhäuser, die transplantieren, anderseits sowie die Stiftung Eurotransplant in den Niederlanden, die koordiniert.

Spahns Entwurf zur Organspende: Mehr Zeit, mehr Geld

Das Ministerium für Gesundheit (BMG) hat einen Referentenentwurf zur Organspende vorgelegt. So soll u.a. die Rolle der Transplantationsbeauftragten in den Kliniken gestärkt werden. Sie sollen künftig mehr Zeit für ihre Aufgaben und ein uneingeschränktes Zugangsrecht zu den Intensivstationen sowie uneingeschränkte Einsicht in Patientenakten haben. Vorgesehen ist eine Freistellung auf Grundlage der Anzahl an Intensivbehandlungs- und Beatmungsbetten in den Entnahmekrankenhäusern für einen Stellenanteil von 0,1 je 10 Betten. Weiter sieht der BMG-Entwurf vor, dass Entnahmekrankenhäuser für den gesamten Prozessablauf einer Organspende besser vergütet werden. Bei der Widerspruchslösung, für die sich jetzt auch Jens Spahn öffentlich ausgesprochen hat, möchte der Bundesgesundheitsminister, dass zunächst der Bundestag über das Thema diskutiert. Da alle bisherigen Versuche der Politik, die Zahl der Organspender zu steigern, ohne Erfolg geblieben seien, „brauchen wir eine breite gesellschaftliche Debatte über die Widerspruchslösung“.

Am 21. August wurde dem Minis­terium für Gesundheit eine Petition der Plattform Change.org mit 80 000 Unterschriften übergeben, die sich pro Widerspruchslösung aussprechen. Wie schätzen Sie diese Aktion ein? 

Dr. Windhorst: Ich finde es schön, dass es Institutionen gibt, die der Debatte ein Gesicht geben. Auch mehr Ärzte sollten sich für das Thema stark machen. Menschen, die schon ein Organ transplantiert bekommen haben, sollten an die Öffentlichkeit gehen. Eines dürfen wir nicht tun: die Augen zu verschließen, oder noch schlimmer, die Augen offen zu haben und nichts zu unternehmen.

Spanien macht‘s vor

Nach Angaben der spanischen Nationalen Transplantationsorganisation ist die Zahl der Organspender im vergangenen Jahr weiter um gut 8 % auf 2183 gestiegen. Damit kommen auf eine Millionen Einwohner rund 47 Organspender. Fast fünf Mal mehr als in Deutschland. Hierzulande ist die Zahl im letzten Jahr auf 9 gefallen.
Zwar stieg die Zahl der gespendeten Organe, die Zahl der Organspender fiel aber von 562 (1. Hj. 2012) auf 484 (1. Hj. 2018). So ist Deutschland nach wie vor Organimportland. Zwar stieg die Zahl der gespendeten Organe, die Zahl der Organspender fiel aber von 562 (1. Hj. 2012) auf 484 (1. Hj. 2018). So ist Deutschland nach wie vor Organimportland. © Deutsche Stiftung Organtransplantation, MT-Grafik