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Bitte zähmen Sie diese Ungeheuer, Herr Minister

Autor: Dr. Günter Gerhardt

Was nun sind die Ungeheuer? Das fängt mit der Zulassung zum Studium schon an. Was nun sind die Ungeheuer? Das fängt mit der Zulassung zum Studium schon an. © Fotolia/VICUSCHKA
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Das Thema in unserer Praxiskolumne: Diese Baustellen muss der neue Gesundheitsminister angehen!

Lieber Herr Jens Spahn,
ich schreibe, weil ich Ihnen zu Ihrem neuen Amt gratulieren möchte, Sie aber auch auf Baustellen des deutschen Gesundheitssystems aufmerksam machen möchte, damit die Lust unseres Nachwuchses auf eine Tätigkeit in einer Praxis oder einem MVZ wieder zunimmt. Den Super-Gau Ärztemangel und kein Interesse an der ambulanten Versorgung können wir uns nicht leisten.

Was nun sind diese Baustellen? Das fängt mit der Zulassung zum Studium schon an. Am Numerus clausus wird sich nach höchstrichterlicher Entscheidung hoffentlich was ändern. Was aber geschieht mit dem unsäglichen Teilstudienplatz? Abiturienten mit einem Schnitt von schlechter als 1,0 warten bis zu sechs Jahre auf einen Studienplatz. Bekommt sie/er einen Teilstudienplatz bis zum Physikum, beweist dessen Bestehen, dass sie/er kapiert hat, was lernen bedeutet, und muss doch anschließend wieder warten, bis sie/er weiterstudieren darf.

Herr Spahn, Sie sollten unbedingt Kontakt zum „Bündnis Junge Ärzte“ aufnehmen. Es fordert u.a. mehr Zeit für Patienten – ja, Sie haben richtig gelesen. Mit rein ökonomisch orientierten Strategien in Kliniken sollte endlich Schluss sein, die ärztliche Autonomie wird untergraben, wenn nur Ökonomen die Klinikprozesse steuern. Politik, Krankenkassen und vor allem die Patienten bauen auf den ärztlichen Nachwuchs. Doch in dessen Reihen wächst nicht nur die Unzufriedenheit, sondern auch die Zahl derer, die infolge von Versagensängsten im Beruf an einem Burnout oder einer Depression erkranken. 5 % der Betroffenen greifen dann leider nicht nur zu Antidepressiva, sondern schlucken auch Benzodiazepine, Opiate und Propofol. Jedes Jahr nehmen sich suchtkranke Ärztinnen und Ärzte das Leben.

Der Zukunftshoffnung folgt wieder die Ernüchterung

Was vergällt dem Nachwuchs die Lust auf eine Tätigkeit in der Praxis? Im Verlauf der Gespräche für eine erneute GroKo ist in unseren Reihen so etwas wie Zukunftshoffnung aufgekeimt, war doch immerhin die Rede von einer Angleichung der Honorare und einer zumindest Teilabschaffung der Budgetierung. Doch dann kam wieder die Ernüchterung: Eine Kommission wird gegründet, sie liefert Ergebnisse bis Ende 2019, also 2020 im beginnenden Bundestagsvorwahlkampf.

Nächste Baustelle: das Arzt-Informations-System. Neue Medikamente, die gegen verschiedene Krankheiten (Indikationen) helfen, kommen auf den Markt. Der Gemeinsame Bundesausschuss stellt fest, dass ein Zusatznutzen nur bei der einen Indikation besteht, bei der anderen aber nicht. Verhindern wollte man, dass der Arzt jedes Mal zeitaufwendig nachschauen muss, bei welcher Indikation er das Medikament verschreiben darf und bei welcher nicht. Also haben sich die Krankenkassen und die pharmazeutische Industrie für diese Fälle auf einen Mischpreis geeinigt. Der Mischpreis sollte einen Regress verhindern, die Ärzte sollten angstfrei ihren Patienten neue Arzneimittel verordnen können.

Doch jetzt scheint es anders zu kommen. Die Krankenkassen wollen trotz der Mischpreiskalkulation einen Regressantrag stellen, wenn der Arzt ein neues Medikament für eine Indikation ohne Zusatznutzen verordnet hat.

Was wird passieren? Dem Arzt ist es nicht zuzumuten, in der laufenden Praxis aufwendig im Internet nachzuschauen, ob er dem vor ihm sitzenden Patienten ein neues Medikament verordnen darf oder nicht. Aus Angst vor einem Regress wird er lieber kein neues – vielleicht sehr hilfreiches – Arzneimittel verordnen. Und die jungen Ärztinnen und Ärzte fragen sich, ob sie unter solchen Umständen den Weg in die Praxis oder das Medizinische Versorgungszentrum wagen sollen.

Praxiskliniken von Niedergelassenen als Ersatz für kleine, unwirtschaftliche Krankenhäuser

Noch einige Sätze zur sektoren­übergreifenden Versorgung, die sich derzeit leider nur auf die Notfallversorgung beschränkt. Sie sollten der KBV bzw. den Kassenärztlichen Vereinigungen vertrauen. Diese sind für die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung zuständig (25.Mai 1955: Gesetz über das Kassenarztrecht) und haben zusammen mit dem Marburger Bund gute Lösungsvorschläge erarbeitet.

Abschließend bitte ich Sie, sich das KBV-Modell „Praxiskliniken“ durch den Kopf gehen zu lassen, also den Ausbau praxisklinischer Strukturen auch und vor allem in ländlichen Regionen durch niedergelassene Ärzte als Ersatz für zu kleine, unwirtschaftliche und nicht mehr leistungsfähige Krankenhäuser. 

Freundlicher Gruß,

Dr. Günter Gerhardt

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