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Dr. Trugschluss: Wettbewerbszentrale mahnt und klagt gegen irreführende Werbung

Gesundheitspolitik Autor: Maya Hüss

Sehen Sie drei Ärzte? Eine Privatklinik warb auf der Homepage mit drei „Doktoren“, Ärzte waren aber nur zwei davon.
Sehen Sie drei Ärzte? Eine Privatklinik warb auf der Homepage mit drei „Doktoren“, Ärzte waren aber nur zwei davon. © iStock.com/Wavebreakmedia
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Ein Heilpraktiker, der sich „Naturarzt“ nennt, und eine Kosmetikerin, die „paramedizinische“ Tätigkeiten anbietet – auch letztes Jahr hatte die Wettbewerbszentrale viel zu tun. Immerhin: Die Beschwerden über Krankenkassen gehen zurück.

Insgesamt gingen im Jahr 2017 knapp 470 Anfragen und Beschwerden wegen unlauteren Wettbewerbs im Bereich Gesundheit bei der Wettbewerbszentrale, ein; für 2018 sind es bislang 195. „Die meisten Fälle beziehen sich auf irreführende Werbung“, weiß Rechtsanwältin Christiane Köber, Mitglied der Geschäftsführung des Selbstkon­trollorgans der deutschen Wirtschaft.

So habe z.B. eine private Medizin­akademie in Berlin damit geworben, künftigen Medizinstudenten erste Erfahrungen am Seziertisch zu ermöglichen. Noch vor dem Studium an Leichen zu arbeiten, verstoße aber gegen das Bestattungsgesetz. Dass damit geworben wird, verstoße zudem gegen das Verbot der Irreführung. „Im Studium kommen die Studenten erst im dritten Semes­ter mit menschlichen Präparaten in Berührung“, berichtet Köber. Auf die Aufforderung zur Unterlassung habe die Akademie nicht reagiert. Eine Klage wird im August am Landgericht Berlin verhandelt.

Versicherung wirbt mit Fernbehandlung

Die Lockerung des Fernbehandlungsverbots durch den Deutschen Ärztetag, machte sich die private Versicherung Ottonova zunutze. Sie warb damit, dass sich jeder Versicherte vom eigenen Sofa aus per App krankschreiben lassen könne. Die Fernbehandlung selbst führte dann ein Arzt aus der Schweiz durch. „Auch Ärzte wollen nicht, dass die digitale Krankschreibung zum Geschäftsmodell wird“, moniert die Rechtsanwältin. In Deutschland gelte zudem trotz Lockerung ein im Heilmittelwerbegesetz verankertes Werbeverbot für die Fernbehandlung. Um hier mehr Rechtssicherheit zu erhalten, führt die Zentrale ein Grundsatzverfahren im Januar 2019 vor dem Landgericht München durch.

„Nicht überall, wo Doktor draufsteht, ist auch wirklich Arzt drin“, sagt Köber. In einem Fall mahnte die Zentrale eine private Klinik ab, die sich auf Haartransplantationen spezialisierte. Auf der Webseite warb die Klinik mit drei Personen, die jeweils einen Doktortitel besaßen und allem Anschein nach auch alle drei Ärzte waren; sie trugen blaue OP-Kittel. Tatsächlich waren aber nur zwei der drei abgebildeten Personen Ärzte. So besaß der Dritte zwar einen Doktortitel, aber im Fach Thea­terwissenschaften.

Medizinische Produkte im Wert von 30.000 Euro verkauft

Fast 60 Fälle verzeichnet die Wettbewerbszentrale im Zusammenhang mit dem Verkauf von medizinischen Produkten von Privatanbietern im Internet. In einem Fall habe ein Verkäufer auf einer Internetplattform innerhalb eines Jahres über 1800 Packungen an Blutzuckerteststreifen und sechs Blutgerinnungsmessgeräte verkauft. Das entspricht einem Wert von 30.000 Euro, berichtet die Zentrale. Das gehe weit über den privaten Bereich hinaus und außerdem vorbei an der Steuer und dem Sozialversicherungssystem. Hinweise darauf, ob ein Arzt dem Verkäufer half, indem er ihm die Teststreifen verordnete, gibt es laut Köber nicht. Der Anbieter wurde zur Unterlassung aufgefordert.

Krankenkasse zögert Kündigung hinaus

Auch Krankenkassen hat die Wettbewerbszentrale immer wieder im Visier. So dürfe Versicherten der Krankenkassenwechsel nicht erschwert werden. In einem aktuellen Fall händigte die Barmer die Kündigungsbestätigung eines Versicherten erst nach zwei Monaten, anstatt der gesetzlich vorgeschriebenen zwei Wochen aus. Doch ohne Bestätigung kann sich ein Versicherter bei keiner neuen Krankenkasse anmelden. So zögere die Krankenkasse die Kündigung hinaus, um weiterhin die Beitragszahlungen zu erhalten. Die Wettbewerbszentrale bewirkte hier eine rechtskräftige Entscheidung zugunsten des Versicherten vor dem Landgericht Berlin (Az.: 16 O 47/16).

Allgemein verzeichnet die Zentrale aber rückläufige Anfragen und Beschwerden im Krankenkassenbereich. So waren es 2017 insgesamt 66 Fälle, für das Jahr 2018 wurden erst 20 Fälle registriert.

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