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Gesundheitsprävention Einheitliche Leistungen würden geflüchteten Kindern den Schulbesuch erleichtern

Gesundheitspolitik Autor: MT

Auch ukrainische Kinder und Jugendliche ab sechs Jahren müssen beim Eintritt in eine Schule oder den Kindergarten die Masernimpfung nachweisen. Auch ukrainische Kinder und Jugendliche ab sechs Jahren müssen beim Eintritt in eine Schule oder den Kindergarten die Masernimpfung nachweisen. © iStock/Wavebreakmedia
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Der Berufsverband deutscher Laborärzte fordert bundesweit einheitliche labormedizinische Präventionsleistungen für Geflüchtete aus der Ukraine. Das soll Kindern unter anderem den Kita- und Schulbesuch erleichtern.

Der Berufsverband Deutscher Laborärzte (BDL) spricht sich für bundesweit einheitliche Leistungen der Gesundheitsprävention für Geflüchtete aus der Ukraine aus. Wenn in allen Bundesländern die gleichen Ansprüche gälten, entlaste das die zuständigen Behörden von Bürokratie und verringere Anlaufschwierigkeiten vor allem beim Kita- oder Schulbesuch. Auf drei Gebieten forderte der Vorsitzende Dr. Andreas Bobrowski auch eine einheitliche labormedizinische Prävention:

Masern: Auch ukrainische Kinder und Jugendliche ab dem sechsten Lebensjahr müssen beim Eintritt in eine Schule oder den Kindergarten in Deutschland die vorgesehenen Impfungen gegen Masern nachweisen. „Auf der Flucht, ohne Impfpass, lässt sich der in der Heimat erworbene Masern-Impfschutz nur über einen Antikörpertest dokumentieren. Die betroffenen Kinder und Jugendlichen sollten bundesweit einen Anspruch auf die serologische Untersuchung der Masern-Antikörper erhalten. Die Antikörperbestimmung ist deutlich günstiger als die Impfung und medizinisch sinnvoll“, so der Lübecker Labormediziner.

Tuberkulose: Statt der Röntgenuntersuchung bei Verdacht auf Tuberkulose empfiehlt der BDL für Kinder, Jugendliche und Schwangere die Tbc-Diagnostik aus Blut: Das Interferon-Gamma-Release-Assay (IGRA) sei hier das Mittel der Wahl, um die Strahlenbelastung, aber auch die Kosten niedrig zu halten.

COVID-19: „Vor dem Hintergrund schwerer Infektionsverläufe bei der Delta-Variante sollte bundeseinheitlich die Mutationskontrolle im PCR-Verfahren wieder eingeführt werden“, fordert der BDL-Vorsitzende. Sie ermögliche die Unterscheidung der verschiedenen Virusmutationen nach einem positiven Infektionstest-Ergebnis. „Seit der Änderung der Coronavirus-Testverordnung im Februar werden Coronavirus-Mutationen nur noch über seltenere, teure Genom-Sequenzierungen überwacht“, kritisiert Bobrowski.

Quelle: Pressemitteilung des BDL

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