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Ukraine-Krieg Wer zahlt die Krebstherapie Geflüchteter?

Gesundheitspolitik Autor: Bianca Lorenz

Krebs in Kriegszeiten – für geflüchtete Betroffene eine doppelte Belastung. (Agenturfoto) Krebs in Kriegszeiten – für geflüchtete Betroffene eine doppelte Belastung. (Agenturfoto) © Photographee.eu – stock.adobe.com
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Unter den Hunderttausenden Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine, die derzeit nach Deutschland kommen, sind auch viele Krebspatienten. Sie benötigen dringend Hilfe. Doch sind Hormon- und Erhaltungstherapien in der Grundversorgung enthalten?

Tausende Krebspatientinnen und -patienten aus der Ukraine haben ihre Heimat verlassen und benötigen medizinische Hilfe – auch in Deutschland. Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) und die Deutsche Krebshilfe fordern bundesweit einheitliche und unbürokratische Lösungen, damit diese Menschen rasch onkologisch versorgt werden können.

Registrierte ukrainische Flüchtlinge, die medizinische Hilfe benötigen, erhalten in Deutschland zunächst eine medizinische Grundversorgung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Für Krebspatienten bedeutet dies in der Regel, dass eine erforderliche onkologische Behandlung fortgesetzt wird oder auch begonnen werden kann. Bei vielen Geflüchteten herrscht jedoch große Unsicherheit darüber, auf welche medizinischen Leistungen sie tatsächlich Anspruch haben und wie sie vorgehen müssen. Laut Dr. Susanne Weg-Remers, Leiterin des DKFZ, erreichten das Deutsche Krebsforschungszentrum und das INFONETZ Krebs der Deutschen Krebshilfe derzeit viele Fragen, von den Patienten und ihren Angehörigen, aber auch von aufnehmenden Familien in Deutschland.

Widersprüchliche Aussagen

Das Problem: Es liegt teilweise im Ermessensspielraum regionaler Behörden, was zur Grundversorgung gehört: Zählt die Hormontherapie noch dazu, die nach einer Brustkrebsbehandlung einem Rückfall vorbeugen soll? Oder die Erhaltungstherapie mit zielgerichteten Medikamenten bei verschiedenen Krebsarten? Geflüchtete erhalten teilweise sich widersprechende Auskünfte, auch ist die Vorgehensweise nicht in allen Bundesländern einheitlich.

„Nach unserer Auffassung gehört die Hormontherapie zur medizinischen Grundversorgung dazu“, so Dr. Weg-Remers. Und auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach strebt eine bundeseinheitliche Regelung an. Bislang aber ist diese aber noch nicht da. Solange hängt die onkologische Versorgung und Vergütung noch von Vereinbarungen der jeweiligen Landessozialministerien mit den Gesetzlichen Krankenkassen ab.

„Es darf nicht sein, dass Menschen in dieser ohnehin extrem belastenden Situation mühsam nach Hilfe suchen müssen und dabei möglicherweise über föderale Hürden stolpern. Wir appellieren an die Bundes- und Landespolitik, einheitliche Lösungen zu finden, um geflüchtete Krebspatienten unbürokratisch mit medizinisch notwendigen onkologischen Therapien zu versorgen“, sagt auch Michael Baumann, Vorstandsvorsitzender des DKFZ.

Medizinische Hilfe gesucht

Nach Schätzungen der Vereinten Nationen sind bereits mehr als drei Millionen Menschen aus der Ukraine vor dem russischen Angriffskrieg geflohen. Die Weltgesundheitsorganisation geht davon aus, dass in der Ukraine über 400.000 Menschen mit und nach einer Krebsdiagnose leben. Auch von ihnen sind viele auf der Flucht.

Teilweise ist die Krebserkrankung sogar der Grund, das Heimatland zu verlassen, denn ihre medizinische Versorgung ist vielfach nicht mehr sichergestellt oder gar ganz unmöglich: Krankenhäuser wurden durch Luftangriffe zerstört und wichtige Medikamente fehlen. Um den ukrainischen Geflüchteten die Suche nach medizinischer Hilfe zu erleichtern, beantwortet der Krebsinformationsdienst E-Mail-Anfragen auch auf Ukrainisch und auf Russisch und stellt im Internet ständig aktualisierte Informationen in ukrainischer und russischer Sprache zur Verfügung. Qualifizierte Übersetzer aus dem DKFZ ermöglichen diesen Service.

Fonds der Deutschen Krebshilfe

„Wir unterstützen nachdrücklich die Bemühungen der Bundesregierung, verletzte und erkrankte Menschen aus der Ukraine in Deutschland zu behandeln“, sagt Gerd Nettekoven, der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krebshilfe. „Insbesondere wollen wir geflüchteten Krebspatientinnen und -patienten ermöglichen, dass sie während ihrer Behandlung in Deutschland auf den so wichtigen Beistand ihrer Angehörigen nicht verzichten müssen.

Daher hat die Deutsche Krebshilfe einen Hilfsfonds mit 2,5 Millionen Euro eingerichtet. Damit decken wir schnell und unbürokratisch bereits entstandene oder entstehende Reise-, Aufenthaltskosten sowie sonstige Kosten von Familienmitgliedern der Patientinnen und Patienten.“ Sowohl Angehörige von krebskranken Kindern als auch von erwachsenen Betroffenen können den Fonds in Anspruch nehmen. Gerd Nettekoven. „Mit unserem Fonds möchten wir dazu beitragen, den vom Krieg betroffenen Menschen in dieser extrem belastenden Situation die bestmögliche Hilfe zukommen zu lassen.“

Quelle: Pressemitteilung des DKFZ und Eigenrecherche

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