Gerichtsurteil Korrupte Korruptionsjäger vor dem Kadi

Gesundheitspolitik Autor: Anouschka Wasner

Der ehemalige Mitarbeiter des  Oberstaatsanwalts Alexander Badle ist aufgrund von Veruntreuung zu einer Geldstrafe von 30.000 Euro verurteilt worden. Der ehemalige Mitarbeiter des Oberstaatsanwalts Alexander Badle ist aufgrund von Veruntreuung zu einer Geldstrafe von 30.000 Euro verurteilt worden. © Rawpixel.com – stock.adobe.com

Der Mitarbeiter Christian H. des ehemaligen Oberstaatsanwalts Alexander Badle ist vom Landgericht Frankfurt zu einer Geldstrafe von 30.000 Euro verurteilt worden. Er soll seinem damaligen Vorgesetzten Badle nicht nur bei dessen Veruntreuungen unterstützt haben, sondern auch selbst 90.000 Euro veruntreut haben. 

Badle, früherer Leiter der hessischen Ermittlungsstelle gegen Korruption im Gesundheitswesen, war im Mai 2023 vom Landgericht Frankfurt wegen Bestechlichkeit, Untreue und Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von sechs Jahren verurteilt worden.

Begonnen hatten die Ermittlungen im Juli 2020. Wie eine Bombe platzte damals die Nachricht: Der bekannteste Kämpfer gegen Korruption im Gesundheitswesen wurde auf einmal selbst wegen Korruption in den Fokus der Justiz genommen. Und der Verdacht bestätigte sich: Der Oberstaatsanwalt hatte über viele Jahre Gutachtertätigkeiten gegen Schmiergeld vergeben. Sein Kerngeschäft bestand darin, schon bei kleinen Verdachtsmomenten gegen Ärztinnen oder Ärzte umfangreiche Gutachten in Auftrag zu geben, die ihm Korruptionsgeld in die Kasse spülte.

Firmen beauftragt, Anklageschriften zu fertigen

Sein Mitarbeiter der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt vergab dabei die Aufträge, von denen Badle profitierte. Das Gericht hielt Christian H. deswegen nun der Untreue für schuldig – er hatte z. B. die Firmen damit beauftragt, Anklageschriften zu fertigen.

Seine täterschaftliche Schuld hatte Christian H. in der Verhandlung zunächst bestritten. Erst zuletzt vollzog er, offenbar unter dem Druck der Beweisaufnahme, eine Kehrtwende und gestand, auch selbst Gelder des Landes veruntreut zu haben. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Lesen Sie mehr dazu in unserem Blog „Der Fall Alexander B.“: www.medical-tribune.de/korruption-im-gesundheitswesen-der-fall-alexander-b

Quelle: Medical-Tribune-Bericht