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Medizinrechtlerin: Corona-Verordnungen sind verfassungswidrig - Shutdown sofort beenden!

Gesundheitspolitik Autor: Michael Reischmann

Kontaktverbote, Ausgangssperren, Geschäftsschließungen: Sind die Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie ein Eingriff in die Grundrechte? Kontaktverbote, Ausgangssperren, Geschäftsschließungen: Sind die Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie ein Eingriff in die Grundrechte? © iStock/MarioGuti
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Der Shutdown wird verheerende Folgen haben und ist durch das Infektionsschutzgesetz nicht gedeckt, meint die Rechtsanwältin Beate Bahner. Sie kündigte an, gegen die Corona-Verordnungen vors Bundesverfassungsgericht zu ziehen.

Die bekannte Heidelberger Fachanwältin für Medizinrecht Beate Bahner kündigt eine Normenkontrollklage gegen die Corona-Verordnung Baden-Württemberg an. „Die Maßnahmen der Bundes- und Landesregierung sind eklatant verfassungswidrig und verletzen in bisher nie gekanntem Ausmaß eine Vielzahl von Grundrechten der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland“, schreibt sie in einer Pressemitteilung (3.4.2020). „Dies gilt für alle Corona-Verordnungen der 16 Bundesländer. Insbesondere sind diese Maßnahmen nicht durch das Infektionsschutzgesetz gerechtfertigt, welches erst vor wenigen Tagen in Windeseile überarbeitet wurde.“

Der Shutdown, „zu dem das Infektionsschutzgesetz ausdrücklich nicht berechtigt“, verletze in gravierender Weise das verfassungsrechtliche Prinzip der Verhältnismäßigkeit und die verfassungsrechtliche Pflicht des Staates zum Schutz der Freiheitsrechte und der Gesundheit der Bürger, meint die Juristin. „Die Folgen des Shutdown für die Gesellschaft, die Wirtschaft, die Demokratie und insbesondere für die Gesundheit der Menschen werden verheerend sein! “ Deshalb müsse er sofort beendet werden.

Wochenlange Ausgehbeschränkungen und Kontaktverbote „auf Basis der düstersten Modellszenarien“ sowie die vollständige Schließung von Unternehmen und Geschäften „ohne jedweden Nachweis einer Infektionsgefahr durch diese Geschäfte und Unternehmen“ seien grob verfassungswidrig, so die Anwältin. Bahner, die u.a. durch ihr Praxishandbuch zum „Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen“ bundesweit bekannt ist, begründet ihren Gang zum Bundesverfassungsgericht auch damit, „dass die Corona-Infektion bei mehr als 95 % der Bevölkerung harmlos verläuft (oder vermutlich sogar bereits verlaufen ist) und somit keine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit darstellt“.

Sie mahnt den Schutz der Risikogruppen der alten Menschen und der Menschen mit Vorerkrankungen (ca. 4,5 % der Bevölkerung) an und kritisiert, dass es „der Bundesregierung bis heute nicht gelungen ist, das medizinische Personal in Kliniken, Arztpraxen, Altenheimen und Pflegediensten ist mit sämtlichem notwendigen Material zu versorgen“. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn müsse endlich diejenigen Maßnahmen ergreifen, zu denen sein Ministerium im neu gefassten Infektionsschutzgesetz verpflichtet wurde, so Bahner: „Die sofortige Sicherstellung der Versorgung mit notwendigen Medizinprodukten, Labordiagnostik, Hilfsmitteln sowie die Versorgung mit Gegenständen der persönlichen Schutzausrichtung und Produkten zur Desinfektion!“

Es bedürfe auch einer „redlichen Darstellung der Todeszahlen, weil nämlich täglich etwa 2500 Menschen sterben, davon täglich etwa 900 Menschen in Pflegeheimen“, erinnert die Juristin. „In Deutschland sterben jährlich 900.000 Menschen!“ Sie bekräftigt die Notwendigkeit, mit Bevölkerungsstichproben „die tatsächliche Zahl der Infektionen und damit den tatsächlichen Prozentsatz der schweren und schwersten Erkrankungen des Corona-Virus zu ermitteln“.

Quelle: Pressemitteilung von Beate Bahner

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