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Neutrale medizinische Arbeit wird nur mit unabhängiger Finanzierung erreicht

Gesundheitspolitik Autor: Thomas Trappe

BDI will den MDK befreien. Links: Dr. Hans-Friedrich Spies, Präsident des Berufsverbandes 
Deutscher Internisten.

BDI will den MDK befreien. Links: Dr. Hans-Friedrich Spies, Präsident des Berufsverbandes Deutscher Internisten. © Fotolia/audrey_bergy
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Der Medizinische Dienst der Krankenkassen kann nur neutral arbeiten, wenn er nicht mehr am Geldhahn der Kassen hängt, meint der Internistenverband. Und auch den KVen will der BDI Kompetenzen abnehmen: bei der Notfallversorgung.

Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) sollte nicht länger von den Kassen finanziert, sondern in eine unabhängige Trägerschaft überführt werden. Das fordert der Berufsverband Deutscher Internisten (BDI). „Der MDK leidet unter ökonomischen Zwängen“, sagt BDI-Präsident Dr. Hans-Friedrich Spies.

Weil der Dienst von den Kassen finanziert werde, beurteilten dessen Mitarbeiter auch in deren Sinne und daher nicht nach streng medizinischen Gesichtspunkten. „Natürlich wird der MDK auch genutzt, um Vorgaben im System durchzusetzen“, so Dr. Spies, und „um eine angeblich schlechte Qualität der ärztlichen Versorgung in Deutschland beispielhaft darzustellen“. Durch Bewertungen von IGeL oder die jährliche Statistik zu Behandlungsfehlern in der Medizin diskreditiere der MDK das Arzt-Patienten-Verhältnis.

Entbudgetierung ja, aber bitte mit zusätzlichem Geld!

Der BDI-Präsident plädiert dafür, für den MDK eine neue Organisationsform zu finden, und favorisiert ein „dreiseitiges Modell“. Gemeint ist ein Konstrukt, wie es im Gemeinsamen Bundesausschuss umgesetzt ist, wo Krankenhausgesellschaft, KBV und GKV-Spitzenverband gemeinsam entscheiden. „Grundsätzlich geht es um eine unabhängige Finanzierung“, sagt Dr. Spies. „Wir sind für jedes Modell offen, das den MDK wieder neutral macht.“

Großes Thema beim Internistentag des BDI in Berlin war auch das von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) geplante Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG). Erfreulich findet Dr. Spies, dass im Gesetz die Entbudgetierung gewisser ärztlicher Leistungen angekündigt werde. Allerdings sei noch nicht sicher, ob das Geld dafür nicht an anderer Stelle von den Kassen wieder gestrichen werde.

Bleiben die KVen noch eine Interessenvertretung?

Die grundsätzliche Botschaft des TSVG sei aber eine andere, erklärt der BDI-Chef. Das Gesetz werde zu einem weiteren Bedeutungsverlust der ärztlichen Selbstverwaltung führen. Die KBV werde eine Behörde, die die Anweisungen des Bundesgesundheitsministeriums umsetzen müsse. „Man muss sich fragen, ob die KVen überhaupt noch fähig sind, die Interessen der niedergelassenen Ärzte zu vertreten.“

Dazu passt, dass auch der BDI selbst fordert, die Kompetenzen der KBV zurückzuschrauben, und zwar bei der anstehenden Reform der Notfallversorgung. Der Verband begrüßt die Vorschläge des Sachverständigenrats, an Kliniken integrierte Notfallzentren und Leitstellen einzurichten, in denen Notfälle in den ambulanten und stationären Sektor triagiert werden. Allerdings will der BDI hierbei den KVen offenbar eine weniger zentrale Rolle zugestehen.

Organisiert werden sollte die Notfallversorgung über Selektivverträge zwischen Krankenkassen, Kassenärzt­lichen Vereinigungen, Krankenhäusern, Leitstellen, Rettungsstellen und allen anderen Beteiligten, schlägt der BDI vor. „Die KV würde in diesem Fall ihren Sicherstellungsauftrag für die Notfallversorgung an die Vertragspartner abgeben“, so Dr. Spies. „Das System würde darüber definiert, wer sich daran beteiligt. Vor Ort könnte man dann bestimmen, wer den Hut aufhat.“

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