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Kommentar PIN für PIN zur Organspende

Aus der Redaktion Autor: Michael Reischmann

© MT
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Am 19. März 2020 wurde das „Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“ im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, am 1. März 2022 trat es in Kraft, seit dem 18. März 2024 dürfen wir unsere Spendenbereitschaft online beim BfArM registrieren. Der März hat das Zeug, auch zum Organspendemonat zu werden. 

Meine Motivation ist klar: Die Online-Registrierung schützt im Fall meines Hirntods und bei geeigneten Spendeumständen meine Angehörigen vor unangenehmen Entscheidungen. Denn angeblich werden die üblichen Organspendeausweise im Ernstfall häufig nicht gefunden. Daran soll es nicht länger scheitern.

Alles, was ich brauche, ist mein neuer Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion. Und die postalisch eingetroffene Transport-PIN zum Freirubbeln. Und die auf dem Smartphone frisch installierte „AusweisApp2“. Diese erschließt mir dem Vernehmen nach noch weitere digitale Welten, z.B. Punkte im Fahreignungsregister einsehen oder ein Führungszeugnis beantragen.

Nächster Schritt: Auf Aufforderung ist der Personalausweis zwecks Auslesen der Daten an die Rückseite des Handys zu halten. Eine Fingerübung, die ich nicht sofort beherrsche. Die selbst zu wählende sechsstellige „Karten-PIN“ erstelle ich mithilfe der fünfstelligen Transport-PIN. Ich leiste mir zwei Fehlversuche, was ich aber mit der sechsstelligen „CAN“ vom Perso retten kann.

Jetzt geht‘s zum Organspenderegister! Hier füge ich meine E-Mailadresse und die zehnstellige eGK-Versichertennummer ein, wähle die Spendeoption, wie sie seit Jahren auf dem Pappe-Ausweis im Portemonnaie hinterlegt ist, und erhalte eine siebenstellige „Erklärungs-ID“. Warnend heißt es: „Bitte bewahren Sie diese ID sicher auf, bei Verlust kann sie nicht wiederhergestellt werden.“ Ich notiere sie mir auf dem Organspendeausweis. Den soll ich sowieso zumindest so lange bei mir tragen, bis Krankenhäuser und Gewebespendeneinrichtungen das Register nutzen können.

Sie finden, das klingt recht umständlich? Vielleicht kommt ja der nächste Schwung Spendenwilliger im Sommer. Dann reicht für die Anmeldung die bei der Krankenkasse eingerichtete digitale Identität (GesundheitsID), die eGK, der Personalausweis und ein NFC-fähiges Smartphone mit Authentifizierungs-App der Kasse. Alles nachzulesen auf www.organspende-info.de. 

Was wohl noch keiner ahnt: Der digitale Hürdenlauf beim Registereintrag könnte schlagartig Breitenwirkung zugunsten der sehnsüchtig auf Spenderorgane wartenden Patienten entfalten, wenn der Gesetzgeber endlich zur Widerspruchslösung wechseln würde. Wer dann keine passende Erklärungs-ID parat hat, darf posthum noch Gutes tun.

Michael Reischmann
Ressortleiter Gesundheitspolitik

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