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Supplemente Regulierung soll vor Gefahren schützen

Gesundheitspolitik Autor: Isabel Aulehla

Nahrungsergänzungsmittel können durch Überdosierung oder enthaltene Stoffe gefährlich werden. Nahrungsergänzungsmittel können durch Überdosierung oder enthaltene Stoffe gefährlich werden. © Polly – stock.adobe.com
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Nahrungsergänzungsmittel können durchaus gesundheitliche Gefahren bergen. Produkte fallen etwa durch Salmonellen, Ethylenoxid oder Arzneisubstanzen auf. Die Verbraucherzentralen fordern eine gesetzliche Regulierung.

Die Verbraucherzentrale Bundesverband fordert die Ampelkoalition auf, den „Milliardenmarkt“ der Nahrungsergänzungsmittel zu regulieren. Da die Produkte hochdosiert ernste Nebenwirkungen haben können, müsse man Verbraucher vor gesundheitlichen Gefahren schützen. Bislang finde keine systematische, behördliche Überprüfung der Produkte statt.

Nötig seien verbindliche Höchstmengen für Vitamine und Mineralstoffe in Lebensmitteln. Welche Stoffe in Supplementen genutzt werden dürfen, soll in einer Positivliste definiert werden. Zudem wird gefordert, dass Unternehmen vor Markteintritt nachweisen müssen, dass ihre Produkte unbedenklich sind. Ist dies nicht der Fall, sollen sie erst gar nicht auf den Markt kommen.

Am häufigsten vor Ethylenoxid gewarnt

Die Verbraucherzentralen klären bereits seit fünf Jahren mittels eines Onlineportals über die Risiken von Nahrungsergänzungsmitteln auf. Besonders häufig warnten sie bislang vor krebserregendem Ethylenoxid in pflanzlichen Nahrungsergänzungsmitteln, vor unzulässigen Arzneisubstanzen, Salmonellen und zu hohen Dosierungen einzelner Inhaltsstoffe, z.B. zu viel Curcumin und Piperin in Kurkuma-Produkten. Diese können potenziell leberschädigend wirken. Insgesamt meldeten die Verbraucherschützer bislang 250 Produkte an die Überwachungsbehörden, nachdem Konsumenten Beschwerden gemeldet hatten.

Laut einer von den Verbraucherzentralen beauftragten forsa-Umfrage konsumieren immer mehr Menschen Nahrungsergänzungsmittel. Fast die Hälfte der Befragten hatte innerhalb der letzten sechs Monate ein oder mehrere Produkte gekauft. 2016 war es noch rund ein Drittel.

Quelle: Pressemitteilung – Verbraucherzen­trale Bundesverband

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